Entlassung auf Verdacht zulässig

Berliner Landesarbeitsgericht erklärt fristlose Kündigung einer Kassierin, die sich gewerkschaftlich betätigt hat, wegen 1,30 Euro für rechtens.

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Am Dienstag hatte das /www.berlin.de/sen/arbeit/landesarbeitsgericht/: Berliner Landesarbeitsgericht die Kündigung von Barbara E. für rechtens erklärt.

Die seit 1977 als Kassiererin beschäftigte Frau war von dem Discounter Kaiser’s mit der Beschuldigung fristlos gekündigt worden, ihr nicht gehörende Leergutbons im Werte von 0,48 und 0,82 Cents aus dem Kassenbüro entnommen und eingelöst zu haben. Barbara E. bestreitet diesen Vorwurf und sieht die Kündigung als Sanktionierung ihres gewerkschaftlichen Engagements. So habe sie sich bei der Filialleitung unbeliebt gemacht, weil sie sich im letzten Jahr aktiv am Streik im Einzelhandel beteiligte.

Die Kündigung von Barbara E. wegen 1, 30 Euro hatte zur Gründung eines Solidaritätskomitees geführt, das weit über gewerkschaftliche Kreise hinaus für Aufmerksamkeit sorgte. Jörg Nowak vom Solidaritätskomitee betonte gegenüber Telepolis, auch nach dem Urteil werde sowohl die juristische als auch die politische Auseinandersetzung weitergehen. So soll dagegen geklagt werden, dass das Landesarbeitsgericht keine Revision zugelassen hat.

Durch die Auseinandersetzung ist auch die Verdachtskündigung insgesamt in die Kritik geraten. Dieses allein im Arbeitsrecht zur Anwendung kommende Instrumentarium lässt eine Entlassung zu, wenn der Gekündigte nur im Verdacht steht, eine Vertragsverletzung begangen zu haben. Kritiker befürchten, dass sich die Arbeitgeber damit unliebsamer Arbeitnehmer entledigen könnten und verweisen auf die Zunahme solcher Verdachtskündigungen gerade bei Gewerkschaftern und auf spezielle Angebote für Unternehmen im Internet.