Fall Mollath: Dr. Leipziger hält an Gefährlichkeitsprognose fest

Chefarzt der Bayreuther forensischen Klinik erwartet "weitere rechtserhebliche Straftaten"

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Der Leiter der forensischen Psychiatrie in Bayreuth, Dr. Klaus Leipziger, hat in einer Stellungnahme mit Datum 4. März 2013 an das Landgericht Bayreuth bekräftigt, dass er auch weiterhin an seinen umstrittenen Gutachten in Sachen Gustl Mollath festhält. In einem Telefonat mit Telepolis vom Mittwoch, sagte Leipziger, dass er sich zu seiner Stellungnahme nicht äußern wollte, weder am Telefon, noch in einem persönlichen Gespräch.

Erika Lorenz-Löblein, die Verteidigerin von Mollath, erhielt die Stellungnahme erst am vergangenen Donnerstag und äußert harsche Kritik an der Argumentation von Leipziger. Sie sagte gegenüber Telepolis, dass Leipziger seine Gutachten aufgrund der "nun bekannten tatsächlichen Fakten und Tatsachen erstellen" sollte.

Die Anwältin hatte im November nach Veröffentlichung des Revisionsberichtes der HypoVereinsbank beim Landgericht in Bayreuth einen Antrag zur erneuten Überprüfung der Unterbringung ihres Mandanten beantragt. In der nachfolgenden Zeit war die Überprüfung ins Stocken geraten, da Lorenz-Löblein Fristverlängerungen beantragte und außerdem einen Antrag wegen Befangenheit gegen die Richter der Strafvollstreckungskammer in Bayreuth gestellt hatte. Nachdem nun am 18. März der Befangenheitsantrag abgelehnt wurde, geht die Überprüfung der Unterbringung weiter.

Im Zuge der Überprüfung wurde das Bezirkskrankenhaus Bayreuth aufgefordert, eine Stellungnahme abzugeben. Leipziger und die Oberärztin Ines Bahlig-Schmidt, die ebenfalls in der forensischen Psychiatrie in Bayreuth arbeitet und an der Stellungnahme beteiligt ist, wollen festgestellt haben, dass "Sinn und Zweck der Maßregelvollzugsbehandlung nicht in Ansätzen erreicht werden konnten und somit weitere rechtserhebliche Straftaten, wie in den Anlassdelikten, zu erwarten sind", heißt es in der Stellungnahme laut Lorenz-Löblein.

Lorenz-Löblein sagte, dass Leipziger bei seiner Bewertung zwar den Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft in Regensburg gekannt habe, dieser aber seiner Meinung nach unberücksichtigt bleiben könne. Das habe sie aus einem Gespräch mit dem Chefarzt erfahren.

In dem Wiederaufnahmeantrag hat sich die Staatsanwaltschaft intensiv mit der Rolle des psychiatrischen Gutachters und Chefarztes der forensischen Psychiatrie am Erlanger Klinikums, Michael Wörthmüller, im Fall Mollath beschäftigt. Wörthmüller war es, der Gustl Mollath als erstes begutachten sollte und sich dann für befangen erklärt hatte.

Überraschend ist nun, dass Leipziger die Argumentation der Regensburger Staatsanwaltschaft aus dem Wiederaufnahmeantrag offensichtlich nicht zum Anlass nimmt, seine vorherigen Gutachten zu überdenken. Leipziger beruft sich, nach den Worten von Lorenz-Löblein, auf die Position, dass ihm als Gutachter keine "Beweiswürdigung" erlaubt sei und er sich an das rechtskräftige Urteil aus dem Jahr 2006 halten müsse. Die Anwältin sagte, Leipziger habe ihr gegenüber geäußert, er könne seine Stellungnahme nur ändern, wenn es neue "juristische Feststellungen" gäbe, die zum Beispiel darlegten, dass Mollath die ihm zur Last gelegten Taten nicht begangen habe. Bereits in einem früheren Telefonat hatte die Anwältin Leipziger auf die Widersprüche zwischen Ermittlungen und Feststellungen im Urteil angesprochen, berichtet Lorenz-Löblein.

Als Beispiel führte die Anwältin an, dass in einem Attest zunächst von einer "Wunde mit Abdruck von Ober- und Unterkiefer" die Rede war. Monate später habe die Ehefrau dem Ermittlungsrichter gesagt, sie glaube nicht, dass ihre Wunde geblutet habe, dennoch wurde dann im Urteil von einer Narbe durch eine blutende Bisswunde gesprochen. "Es müsste doch Leipziger als Mediziner - selbst als Psychiater - einleuchtend sein, dass hier eindeutig Widersprüche sichtbar werden", sagt Lorenz-Löblein.

Die Anwältin führt weiter aus, sie habe Leipziger in diesem Telefonat darauf hingewiesen, dass doch gerade sein Gutachten zur Urteilsfindung gedient habe und er folglich auch ohne rechtskräftige Feststellungen eine Entscheidung treffen musste. "Doch", so die Anwältin, "Leipziger hat sich auf rechtliche Hinweise zurückgezogen", die während der Verhandlung gegeben worden seien. Lorenz-Löblein sagt weiter, die Aussage von Leipziger zu den "angeblich rechtlichen Hinweisen, ist ein weiteres Merkmal zur Fragwürdigkeit der Hauptverhandlung. Diese angeblich geäußerten rechtlichen Hinweise können außerdem weitere Indizien für die Richter Otto Brixner vorgeworfenen Rechtsbeugung sein", so die Anwältin ( Schanzte Richter Eberl den Fall Mollath rechtswidrig dem "harten Hund" Brixner zu?).