Erlaubt sind ein Satz und ein Link

Außer Kontrolle

Ein Erlebnis, das zeigt, wie die Zeit nach dem neuen Leistungsschutzrecht aussehen kann

Der folgende Beitrag ist vor 2021 erschienen. Unsere Redaktion hat seither ein neues Leitbild und redaktionelle Standards. Weitere Informationen finden Sie hier.

Vor einiger Zeit, als im Forum wieder die Debatte über das Leistungsschutzrecht hochkochte, auch in Verbindung mit der Frage, inwiefern die US-Sender beispielsweise ihre Serien für den interessierten Serienfreund auch in Europa zeitnah zur Verfügung stellten sollten, sandte einer der Forenten einen Link ab, der zur US-amerikanischen Seite Forbes führte. Dort gab es einen Artikel, der sich damit befasste, wieso HBO, der nicht nur in den USA erfolgreiche Fernsehanbieter, keine eigenen Streams anbietet. Der Artikel hatte meiner Meinung nach viele durchaus schlüssige Aspekte zu bieten und räumte auch mit dem Mythos der notleidenden Sender auf, die dank der "Raubkopierer" und "Piraten" sehr große Einbußen hätten.

Da ich den Forbes-Artikel gerne auch in deutscher Sprache zur Verfügung stellen wollte, fragte ich dort an, ob mir eine Genehmigung für eine Übersetzung gegeben werden könne. Selbstverständlich, so merkte ich an, würde ich den Originalartikel verlinken und Forbes sowie den Autoren etc. unmissverständlich herausstellen. Weiterhin fragte ich, welche Art und Weise der Darstellung von Forbes usw. als Originalquelle denn in einem solchen Falle seitens Forbes erwünscht sei.

Die Antwort war ernüchternd.

"I'm sorry, but we do not allow anyone to post Forbes content on other websites. Linking back to articles on Forbes.com is allowed at no charge, however.
You may preface your link with up to a single sentence quote from the article, along with the headline and proper credit.
Forbes does not guarantee the permanence or location of articles appearing on our website. The link must open a new window directly to the article on the Forbes website and may not be contained within the host website.
Use of the Forbes logo, excerpting or reprinting articles in whole or part on your website, in emails or newsletters is strictly prohibited without the approval of Forbes Magazine.
This would constitute a reprint or eprint and be subject to fees.
Defamation of the Forbes name in conjunction with use of a link is strictly prohibited. With your acceptance of these general terms you may place your link."

Kurz gesagt wurde also nicht einmal das Zitieren von mehr als einem Satz genehmigt. Ein Link, welcher Forbes immerhin etliche Leser beschert hätte, wurde nur dann genehmigt, dass ich allen sonstigen in der Mail beschriebenen Einschränkungen zustimme. Auf die Frage zur Übersetzung ging niemand ein.

Das Vorgehen von Forbes gibt meines Erachtens einen guten Ausblick darauf, was den Nutzer mit dem neuen Leistungsschutzrecht erwartet. Eine Verlinkung ist letztendlich dann immer auch eine Art Harakiriaktion, insbesondere wenn sie beispielsweise von meinem Blog aus erfolgen würde, welches nämlich automatisch dann als kommerziell gilt, wenn ich mich dort auch mit Themen befasse, die ich als freier Journalist/Autor beruflich behandele. Damit würden für mich Themen wie ALG II, Sozialgesetzgebung im allgemeinen, Urheberrechte, Menschenrechte, Privatsphäre und Datenschutz, Musik, Comics, Kitschromane, Katzen, Zensur/Informationsfreiheit, GEZ, Diskriminierung von Behinderten, Kirchenprivilegien, Internetsperren, Emanzipation, Glücksspiel aus den Themen herausfallen, die ich im Blog verarbeiten könnte, so ich dieses nicht als kommerziell/gewerblich deklariert sehen möchte.

Diese Deklaration wäre wichtig, um zu wissen, welche Rechte und insbesondere Pflichten ich durch das neue LSR dann hätte, gerade auch in Bezug auf die Lizenzen, die ich bräuchte, um auf Presseerzeugnisse zu verlinken. Ich müsste nämlich letztendlich für alle Presseerzeugnisse, auf die ich verlinke, Lizenzen vorweisen, was bedeutet, ich müsste zunächst in Verhandlungen mit den gesamten Verlagen sowie mit den Rechtsabteilungen von diversen anderen regelmäßig erscheinenden Netzpublikationen sprechen um von dort aus Lizenzen zu erhalten, möchte ich mich nicht diversen Abmahnungen als Opfer aussetzen.

Zwar kann dies nun fröhlich als Aufbruchsmöglichkeit, als Möglichkeit, sich vom Verlinken zu entfernen und eigenen Content zu erstellen, sehen, doch bleibt die Frage, inwiefern dann das Wesen des Internet noch erhalten bleibt, was letztendlich gerade durch Verlinkung gekennzeichnet ist. Worin liegt der Sinn, statt auf einen Artikel der Süddeutschen zu verlinken, diesen in 2-4 Sätzen zusammenzufassen oder aber ihn z.B. Satz für Satz auseinanderzunehmen und zu komentieren, diesen eben weder zu verlinken, noch zitieren zu dürfen? Zwar soll das Zitatrecht erhalten bleiben, doch in welchem Ausmaß ist völlig unklar - ab wann wird es ein Plagiat, eine Urheberrechtsverletzung usw? Die Konsequenz wäre klar: der Artikel wird nicht verlinkt und ggf. auch gar nicht erst erwähnt.

Wie auch bei Forbes wäre die logische Konsequenz, auf die Möglichkeiten, die gerade auch das Netz bietet, zu verzichten. Da auch der Forenuser dann ggf. aus Vorsicht auf das Verlinken verzichtet, dürften einige von etlichen sinnvollen Artikeln gar nichts mehr mitbekommen und die Verlage, die nun sicherlich von den Lesern profitieren, welche durch Verlinkungen und Erwähnungen, von Google-Snippets ganz zu schweigen, auf ihre Seiten gelangen, würden sich noch mehr über Verluste beklagen. Nur hätten sie diese Verluste ganz alleine zu verantworten, denn noch ist die Möglichkeit gegeben, sich gegen das neue geplante LSR auszusprechen und dem Einhalt zu gebieten. Wie die Zeit nach einem LSR aussehen könnte, zeigt jedenfalls dieser Artikel, der bis auf einen symbolischen Link völlig auf weiterführende Links zu Pressererzeugnissen verzichtet.