CO2-Einlagerung gefährdet Menschenrecht auf sauberes Trinkwasser

Wasserversorger organisieren sich gegen CCS-Pläne

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Ende Juli erkannte die UN-Generalversammlung die Versorgung mit sauberem Wasser als ein Menschenrecht an - jetzt steht es sogar in Deutschland auf der Kippe. Denn die Pläne, das bei der Verbrennung in Kraftwerken anfallende CO2, zum Teil auch in den Boden zu pumpen, nehmen Gestalt an. Ende August wird die nächste Anhörung im CCS-Gesetzgebungsverfahren stattfinden, nach der Parlaments-Sommerpause sollen dann die Regelungen festgeklopft werden und, nach dem Willen von Koalition und Kraftwerksbetreibern, in ein CCS-Gesetz fließen.

Nach den Bürgerprotesten in Schleswig-Holstein und Brandenburg formiert sich nun auch Widerstand bei den Wasserversorgern. Den Anfang macht die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft AÖW, in der die meisten deutschen Wasserversorger organisiert sind. Die Abstimmungsprozesse bei den privaten Wasserbetrieben laufen noch. Der Grund für den Protest aus der Wasserwirtschaft: Obwohl CCS in tieferen, und damit vermeintlich "inaktiven", Erdschichten stattfinden soll, wird es indirekt auch das oberflächennahe Grundwasser und die Gewässer beeinträchtigen.

Denn in den Gesteinsschichten, in denen das CO2 verpresst werden soll, befindet sich salines Porenwasser. Solche Formationen wurden gezielt von den CCS-Projektentwicklern ausgewählt, da sie mehr CO2 aufnehmen können als Gesteine. Doch neben den vorgesehenen CO2-Lösungsvorgängen wird das Salzwasser durch das eingepresste CO2 zum Teil auch verdrängt, steigt nach oben und bedroht damit das Grundwasser.

Die Befürchtung der Wasserbetriebe ist, dass eine zunehmende Versalzung das Grundwasser als Trinkwasser unbrauchbar machen wird. Folge könnte sein, dass in den betroffenen Regionen kein Trinkwasser mehr gewonnen werden kann und Trinkwasser über weite Strecken angeliefert werden muß. Auch die im bisherigen CCS-Gesetzentwurf angedachten Haftungsregelungen für die CO2-Einlagerer würden an dieser Gefährdung nichts ändern, denn, so Christa Hecht, Geschäftsführerin des AÖW, die Einlagerung ist nicht reversibel, sobald das CO2 im Boden ist, ist es nicht mehr beherrschbar.