V-Mann mit Hintergedanken

Was ist eigentlich aus dem Rocker-Kronzeugen Steffen R. geworden?

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Wir erinnern uns: Steffen R., ehemaliger Präsident der inzwischen verbotenen Rockergruppe Legion 81 in Kiel, hatte im Mai 2012 vor dem Landgericht Kiel gestanden. Er hatte damals viel erzählt. Unter anderem, dass Frank Hanebuth inoffizieller Deutschland-Chef der Hells Angels sei und einen Mordauftrag in Kiel vergeben habe. Die Leiche des Opfers sei in einer Lagerhalle in Altenholz bei Kiel einbetoniert worden. Die Lagerhalle wurde abgetragen – keine Leiche. Weitere Vorwürfe gegen Hells Angels wurden nicht bestätigt. Bemerkenswert: Obwohl die Aussagen gegen ihn nicht abschließend überprüft gewesen waren, fiel die Strafe gegen R. sehr gering aus.

Inzwischen ist herausgekommen, dass R., der aus den neuen Bundesländern stammt, schon lange als unzuverlässig bekannt ist. Es gibt Gerüchte, dass Steffen R. für die Stasi, ein LKA oder auch ein Landesamt für Verfassungsschutz als "V-Mann" tätig gewesen sein soll, dass Behörden einander gewarnt haben sollen. Die Frage ist bloß: Welche Behörden wussten etwas? Und was war genau bekannt?

Das LKA Thüringen brauchte fast drei Wochen für eine ziemlich lakonische Mitteilung: "Bezüglich Ihrer Anfrage zu Steffen R. liegen dem Landeskriminalamt Thüringen (TLKA) weder Hinweise zu einer früheren Stasi-Tätigkeit noch zu einer Tätigkeit als VP vor. Ebenso liegen dem TLKA keine Mitteilungen zu Steffen R. aus den Jahren 2003 und 2006 des LKA Sachsen-Anhalt vor."

Das ist seltsam. Denn das LKA Sachsen-Anhalt nämlich gab ziemlich schnell ziemlich genau das Gegenteil an:

Steffen R. ist der Polizei des Landes Sachsen-Anhalt seit mehreren Jahren bekannt. Im August 1994 wurde er als Vertrauensperson (VP) der Polizei im LKA registriert und im Phänomenbereich der Organisierten Kriminalität (OK) eingesetzt. Die Zusammenarbeit mit R. als VP wurde im Juli 1997 beendet und im April 2000 erneut aufgenommen. Im August 2003 wurde die Zusammenarbeit mit R. endgültig beendet. Über den Einsatz einer VP in einem anderen Bundesland gibt das LKA keine Auskunft, da der Einsatz als VP in aller Regel mit einer Vertraulichkeitszusage verbunden ist. [...] das LKA ST hat im September 2003 eine sogenannte Warnmeldung an alle LKÄ, den Zoll und den damaligen BGS versandt. Hier wurde vor der Zusammenarbeit mit Steffen R. gewarnt, weil er sich mehrfach als unzuverlässig erwiesen und sich Dritten offenbart hatte sowie festgestellt worden war, dass er sich Informationen über die Vorgehensweisen der Polizei beschaffen wollte, um selber gefahrlos Straftaten begehen zu können.

Warum haben die Landeskriminalämter Schleswig-Holstein und Thüringen trotz dieser Warnung auf völlig undurchsichtige Aussagen von Steffen R. gehört? Und warum bestreitet das Thüringer Amt die Kenntnis der Warnung?