Die Abwärtsspirale bei Strafen für unbotmäßige Gewalt durch Polizisten

Außer Kontrolle

Ein Urteil wirft Fragen auf: Sollte eine niedrige Strafe Grund für weitere niedrige Strafen sein, wenn es um unbotmäßige Gewalt durch Polizisten geht?

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11 Monate auf Bewährung erhielt der Polizeibeamte, der in Rosenheim einen Jungen so stark schlug, dass dieser mit etlichen geschädigten Zähnen (davon einem abgebrochenen Schneidezahn) und weiteren Verletzungen behandelt werden musste. Das Bild des Jungen ist wie auch das Bild der 23jährigen Theresa Z zu einer Art Ikonenbild für unbotmäßige Gewalt durch Polizeibeamte geworden. Der 15-Jährige, dessen Zähne und Lippen nach Schlägen eines Polizeibeamten stark beeinträchtigt worden waren, war letzten Endes eher zufällig zur Wache mitgenommen worden.

Dass die Mutter und bis zu sechs weitere Zeugen sehen, wie die Polizei mit dem Hauptschüler umspringt, ist reiner Zufall. Um 22 Uhr wollen sie sich mit dem Buben am Glückshafen vor der Wiesn-Wache treffen, um gemeinsam nach Hause zu gehen. Kurz zuvor ist es in der Nähe zu einer Keilerei gekommen. Ein Mann (25) soll drei Minderjährige, darunter Hans K., angepöbelt haben. Der 15-Jährige, ein Leichtgewicht von 54 Kilo, hat wohl einen Schubser abbekommen, woraufhin ein Spezl von Hans K. dem 25-Jährigen einen Schlag ins Gesicht verpasst. Augenblicke später wird Hans K. von einem uniformierten Polizeibeamten überwältigt, auf den Boden gedrückt und mit Handschellen gefesselt. Der 25-Jährige erklärt angeblich, dass Hans K. gar nicht zugeschlagen hat – trotzdem führt der Polizist den 15-Jährigen ab. Es geht zur Wiesn-Wache. (Tatvorgangsschilderung bei Merkur Online)

Auf der Wache kam es dann zu den Schlägen. Der Polizeibeamte, der Rosenheimer Polizeichef um genauer zu sein, hatte nach einigen Angaben unter Stress gestanden und war von dem "angetrunkenen Rotzlöffel" genervt, weshalb er diesen, so der Polizist selbst, geschubst habe. Der 15-Jährige fiel gegen eine Wand und zog sich die Verletzungen zu. Doch die Schilderungen des Jungen waren gegenteilig. Er sprach davon, dass der Polizeichef ihn mehrmals gegen eine Wand geschlagen habe, so dass die Lippe aufplatzte und die Zähne teilweise abbrachen. Ein Gutachten kam zu dem Schluss, dass seine Aussage der Wahrheit entsprechen würde, der Richter schloss sich dieser Ansicht an.

Die 11 Monate auf Bewährung für den Polizeichef waren für den Polizisten ein Glücksfall, so behielt er seinen Beamtenstatus, der bei einer Freiheitsstrafe von mehr als 12 Monaten ihm aberkannt worden wäre. Auch wäre es bei einer derartigen Freiheitsstrafe für den Polizisten nicht mehr legitim gewesen, innerhalb der Polizei seinen Dienst zu leisten. Das Urteil zog etliche Empörung nach sich, denn obgleich der Richter der Ansicht war, der Polizeichef hätte nicht nur seine Machtbefugnisse ausgenutzt, vielmehr sei "das Ausnutzen einer Unterlegenheit eines Gefesselten und seine Erniedrigung" besonders gravierend gewesen, schien vielen die Strafe zu milde.

Eben diese Strafe dient nunmehr in einem anderen Fall der Gewalt durch Polizisten dafür, dass auch in diesem Fall eine milde Strafe ausgesprochen wurde.

Andere sind ja auch milde abgestraft worden

Im Nürnberger Fall hatte ein Polizeibeamter einem vormalig randalierenden jungen Mann zweimal mit der Faust ins Gesicht geschlagen, obgleich der Mann bereits festgesetzt worden war. Der Polizist leugnete sämtliche Vorwürfe, wurde jedoch der Körperverletzung schuldig gesprochen und zu einer Haftstrafe von eineinhalb Jahren ohne Bewährung verurteilt, was für ihn bedeutete, dass er den Dienst quittieren und auf seine Pensionsansprüche verzichten musste. Der Polizeibeamte nutzte die rechtlichen Mittel und legte Berufung gegen das Urteil ein – mit Erfolg. Da er im Berufungsverfahren lediglich zu 11 Monaten auf Bewährung verurteilt wurde, kann er auch weiterhin seinem Polizeidienst nachkommen und behält sowohl die Pensionsansprüche als auch den Beamtenstatus.

Interessant dabei ist, dass der Richter zwar auch die Meinung vertrat, es handele sich hier um ein Delikt, das dazu geeignet wäre, das Vertrauen in den Rechtsstaat zu erschüttern. Auch dass der Polizist die Tat abgestritten habe und lediglich durch die Zeugenaussage eines Kollegen die Wahrheit ans Licht kam, würdigte der Richter. Sonst, so hieß es von seiner Seite, "wäre die Sache hier falsch ausgegangen". Doch da es auch andere Fälle von unbotmäßiger Gewalt gegeben habe, die mildere Strafen nach sich zögen, sei auch hier eine milde Strafe angebracht. Die Relationen zu anderen Fällen müssten gewahrt bleiben.

Eine solche Urteilsbegründung lässt zu Recht aufhorchen, bedeutet dies doch, dass ein mildes Urteil nach dieser Logik zu weiteren milden Urteilen führen müsste. Insofern würde bereits ein sehr mildes Urteil ausreichen, um auch bei schweren Fällen von Gewalt durch Polizeibeamte die Strafhöhen nach unten verlagern würde.