Vattenfall will Kohle

Energiekonzern fordert 3,5 Milliarden Euro, weil er mit seinen Schrottmeilern keinen Gewinn mehr machen darf

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Der Energiekonzern Vattenfall will 3,5 Milliarden Schadensersatz vom deutschen Staat, weil der Bundestag die endgültige Stilllegung seiner beiden Atommeiler Krümmel und Brunsbüttel erzwungen hat – beide in Schleswig-Holstein an der Elbe gelegen. Das vermeldet das schwedische Wirtschaftsblatt Dagens Industri. Das Unternehmen befindet sich in Besitz des schwedischen Staates, agiert allerdings als unabhängige Aktiengesellschaft, ganz so, wie ja auch die Bundesregierung die Bahn AG jeden Mist machen lässt, ohne die politische Verantwortung zu übernehmen.

Stockholms Finanzminister Peter Norman zeigt sich gegenüber dem Blatt allerdings einverstanden mit dem Schritt. Er sei informiert und halte den Anspruch "wegen der reduzierten Einnahmen aus der Kernenergie" für vernünftig. Was ein Finanzminister halt so für vernünftig hält, wenn es das eigene Säckel füllt. Tatsächlich sind die Ansprüche schon deshalb ein schlechter Witz, weil Brunsbüttel und Krümmel bereits vor dem Bundestagsbeschluss vom Sommer 2011 seit Jahren stillgestanden hatten. Grund war eine nahezu beispiellose Pannenserie, die das Unternehmen auch noch mit einer katastrophalen Informationspolitik verband (siehe unter anderem Pannenserie in Vattenfall AKWs, Verfall der Sicherheitskultur oder Organisierte Verantwortungslosigkeit).

Das Blatt äußerte sich nicht weiter darüber, wie der Konzern seinen Anspruch verfolgen will, außer dass ein Schiedsgericht erwähnt wird. Das deutet daraufhin, dass eines der internationalen Investitionsschutzabkommen genutzt werden soll. Die haben den Vorteil, dass die Ansprüche unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt werden.

Für die Bundesregierung hätte es den Vorteil, dass sie sich als Opfer und Getriebene präsentieren könnte, wenn sie die Ansprüche des Unternehmens bedient. Tatsächlich ist Deutschland allerdings eifrigster Befürworter derlei Verträge, mit denen deutsche Konzerne ihrer Ansprüche in anderen Ländern durchsetzen.

Im vorliegenden Fall wird die Bundesrepublik voraussichtlich vom atomfreundlichen Wirtschaftsministerium vertreten werden. Wegen der Geheimhaltungsklauseln der Verträge wird vermutlich nicht einmal das Parlament über das Verfahren ausreichend informiert werden. Demokratische Gepflogenheiten stören halt nur, wenn es um Wirtschaftsinteressen geht.