Länder billigen Zentraldatei der Steuerzahler

Der Bundesrat hat dem umstrittenen Jahressteuergesetz 2008 trotz massiver Bedenken von Datenschützern zugestimmt. Mit dem Vorhaben soll bis 2011 eine elektronische Lohnsteuerkarte zusammen mit einer zentralen Datenbank eingeführt werden.

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Der Bundesrat hat dem umstrittenen Jahressteuergesetz 2008 trotz massiver Bedenken von Datenschützern am heutigen Freitag zugestimmt. Mit dem vom Bundestag bereits beschlossenen Vorhaben soll bis 2011 eine elektronische Lohnsteuerkarte eingeführt werden. Gekoppelt ist der Abschied von der traditionellen Papiervariante mit der Einrichtung einer zentralen Datenbank für alle Lohnsteuerdaten beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Verknüpfung mit der neuen einheitlichen Steueridentifikationsnummer. Erfasst werden somit erstmals zentral Daten zum Ehepartner und zu minderjährigen Kindern genauso wie zur Religionszughörigkeit oder zu Steuerklassen und Freibeträgen. Neben den Finanzämtern speisen auch die Meldebehörden und Sozialleistungsträger ihre Angaben ein.

Einer Empfehlung des Rechtsausschusses zur Einberufung des Vermittlungsausschusses mit dem Parlament wollten die Länderchefs nicht folgen. Die Rechtspolitiker wollten durchsetzen, dass ein Steuerfreibetrag für ehrenamtliche rechtliche Betreuer in Höhe einer Pauschal von 2100 Euro geschaffen wird. Diese Forderung hat der Bundesrat nun in einer gesonderten Entschließung vorgebracht. Datenschutzbedenken gab es in den Ländern dagegen nicht.

Jeder Bürger vom Baby bis zum Greis soll vom kommenden Jahr an eine eindeutige Identifikationsnummer vom BZSt erhalten. Die bislang dezentral geführten Datenbestände der rund 82 Millionen in Deutschland gemeldeten Personen aus rund 5300 Meldestellen werden dabei erstmals zentral bei der dem Bundesfinanzministerium angegliederten Behörde zusammengeführt. Ersetzt werden so die noch von Land zu Land unterschiedlich angelegten, bisherigen Steuernummern sowie in Folge auch die alten Lohnsteuerkarten. Die Ausgabe der einheitlichen Kennung hat sich aufgrund technischer und organisatorischer Probleme aber auf unbestimmte Zeit verzögert. Im Bundesfinanzministerium ist von der "Schieflage" des IT-Großprojekts die Rede. Zudem ist eine Verfassungsbeschwerde der Piratenpartei in Karlsruhe gegen den Vorstoß geplant.

Die Einführung der Steuer-ID hatte der Gesetzgeber in Grundzügen bereits 2003 beschlossen. Gemäß dem Jahressteuergesetz sollen in den umfangreichen Datenfundus hinter der Kennung nun zusätzlich unter anderem auch die Lohnsteuerdaten von Arbeitgebern eingefügt werden. Datenschützer bemängeln seit längerem, dass aus der einheitlichen Steuernummer aufgrund der mit ihr gegebenen zahlreichen "Verkettungsmöglichkeiten" persönlicher Informationen im Rahmen einer Salamitaktik eine verfassungsrechtlich bedenkliche Personenkennziffer (PKZ) geschaffen wird. Sie befürchten, dass die zentral erfassten Daten nicht nur für einen engen Zweck gespeichert werden, sondern umfangreicher genutzt werden könnten. Mangels konkreter Regelungen sei nicht ausgeschlossen, dass andere Behörden auf die Daten des Steuerzentralamtes zugreifen könnten.

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(Stefan Krempl) / (jk)