Mögen die Herren Richter sich bitte erheben?

Außer Kontrolle

Der Richtervorbehalt wird im Zuge der Trojaneraffäre wieder ein Thema. Die Richter gerieren sich dabei als Opfer des Systems und fügen sich nahtlos in dieses ein. In Zeiten von mangelnder Zivilcourage ein deprimierendes Zeichen

Der folgende Beitrag ist vor 2021 erschienen. Unsere Redaktion hat seither ein neues Leitbild und redaktionelle Standards. Weitere Informationen finden Sie hier.

Wann immer eine fragwürdige Sicherheits-/Überwachungsmaßnahme debattiert wird, fällt der Begriff Richtervorbehalt. Wie eine bunte Pille wird der Begriff in den Rachen der Kritiker geworfen und soll sämtliche Bedenken kalmieren. Dies ist durchaus kein schlechter Kunstgriff, immerhin ist der Richtervorbehalt in den Augen vieler das Bollwerk schlechthin gegen willkürliche oder falsche Entscheidungen seitens der Strafverfolgung. Die Richter, so die Annahme, prüfen beispielsweise Anordnungen auf eine Hausdurchsuchung gewissenhaft und mit entsprechendem Zeitfenster, sie wägen ab, ob die gewünschten Maßnahmen verhältnismäßig und erforderlich sind. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass Maßnahmen auch den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und Anträge auf Anordnungen von derartigen Maßnahmen keine inhaltlichen Fehler aufweisen.

Die Realität aber sieht anders aus. Dies ist allerdings keine Neuigkeit, wenngleich sie auch von vielen kaum wahrgenommen wird. Diejenigen, die den Richtervorbehalt, gerade auch wenn es um Überwachungsmaßnahmen geht, als Placebo ansehen, sehen sich allzu oft in die Rolle der Verschwörungstheoretiker gedrängt. Doch bereits 2003 wurde in dem Forschungsprojekt Wirksamkeitsbedingungen von Richtervorbehalten bei Telefonüberwachungen festgestellt, dass der Richtervorbehalt in der Praxis eklatante Mängel aufweist und von dem Ideal einer konkreten Kontrolle durch sich Zeit nehmende Richter weit entfernt ist.

2007 - Situation normal, weiterhin alles besch...eiden

Vier Jahre später hatte sich an der Situation wenig bis gar nichts verändert. Während sich die Zahlen des Forschungsprojektes auf die Telefonüberwachungen bezogen, zeigte sich bei Hausdurchsuchungen ein ähnliches tristes Bild der Realität des Richtervorbehaltes.

"Hausdurchsuchungen - Razzien im rechtsfreien Raum" titelte Spiegel Online und zitierte das Bundesverfassungsgericht, das "den leichtfertigen Umgang seitens der Staatsanwaltschaft und des Ermittlungsrichters bei der Ausstellung von Durchsuchungsbeschlüssen" rügte. Die Zeitspanne, die einem Richter zur Verfügung stand um eine Prüfung der gewünschten Maßnahme vorzunehmen, war dabei ernüchternd kurz: 24 Minuten betrug sie im Durchschnitt.

Bereits 2007 aber hatten sich die Richter mit ihrer Opferrolle im System abgefunden. Zwar wurde von Zeit zu Zeit der Ruf nach mehr Richtern laut, doch abseits dieser simplen Lösung wurden andere Fragen nie aufgeworfen. Bedarf es einer Reform des Strafrechts, um etliche Straftatbestände zu streichen, statt immer neue zu entwerfen und zu etablieren? Wieso werden auch bei Bagatelldelikten immer öfter Hausdurchsuchungen oder ähnlich weitreichende Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte gefordert, statt vorab andere Maßnahmen in Erwägung zu ziehen? Wie würde sich eine schlichte Weigerung, eine Prüfung innerhalb dieser kurzen Zeitspanne vorzunehmen, auf die Praxis der Ermittlungsbehörden auswirken?

Keinem Richter ist es bisher eingefallen festzustellen, dass er hier für ein System missbraucht wird und diese Verantwortung nicht tragen kann. Wer in einer Firma tätig ist und innert 24 Minuten einen Antrag prüft, bescheidet und dann noch vorgibt, die Prüfung sei in aller Genauigkeit vorgenommen worden, der wird zwangsläufig auf Unglauben stoßen, seine Entscheidung wird genauestens überprüft werden. Eine Fehlentscheidung aufgrund von einer zu oberflächlichen Prüfung wird Sanktionen mit sich bringen, nicht zuletzt auch deshalb, weil die Firmen bei Fehlentscheidungen ggf. schadensersatzpflichtig sein werden. Kein Prüfer des Technischen Überwachungsvereines beispielsweise kann sich darauf rausreden, er habe die Plakette zwar ausgegeben, aber wegen Termindrucks eigentlich nur oberflächlich geprüft, ob das Fahrzeug auch verkehrstauglich ist.

Gerade aber bei solch weitreichenden Entscheidungen wie die, ob in die Grundrechte eines Menschens eingegriffen werden soll, sprechen sich alle Beteiligten gegenseitig von der Verantwortung frei. Die Richter stehen unter Termindruck, für die Einstellung neuer Richter ist kein Geld da, die Ermittlungsbehörden müssen schnell reagieren, die Staatsanwaltschaften stehen unter Druck, die Politik steht unter Druck... innerhalb dieser Endlosschleife, in der jeder auf jeden zeigt, ohne aber sich selbst in die Gleichung miteinzubeziehen, findet keinerlei Selbstreflektion statt.

2011 - Situation normal...

Weitere 4 Jahre später zeigt sich, dass sich kaum etwas geändert hat. Bis auf die Richter. Die üben sich nicht nur in Machtlosigkeitsparolen und Termindrucklamento, sie stellen sich sogar auf die Seite derjenigen, die den Bürgern in Form des Richtervorbehaltes eine Chance gegen staatliche Willkür verwehren wollen.

Der deutsche Richterbund meint: "Durch eine Konzentration des Richtervorbehalts auf solche schwerwiegenden Entscheidungen wird der präventive Rechtsschutz der Bürger in Zeiten ungenügender Personalausstattung der Justiz gestärkt werden können." (Quelle: Zeit Online)

Einfach gesagt: Es gibt halt zu wenig Richter, da wollen wir unserer Verantwortung nicht gerecht werden und nur noch das Notwendigste erledigen. Liebe Bürger, findet euch damit ab - fertig. Wo bleibt das energische Aufbegehren der Richter, wo bleiben die kritischen Auseinandersetzungen? Stattdessen findet das gewohnte "An uns liegt es nicht, wir können nicht anders"-Lamento statt.

Mögen die Herren Richter sich bitte zur Urteilsverkündigung erheben? Meiner Meinung nach lautet das Urteil: Mitschuldig an der Erosion des Rechtstaates in Deutschland. Setzen, die Sitzung ist geschlossen.