Höhere Sicherheitsanforderungen an AKWs

GAUs sollen durch konsequente Redundanz der Sicherungssysteme und mehr Diesel im Tank vermieden werden

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Das "Kerntechnische Regelwerk" legt fest, wie AKWs gebaut sein müssen, um nach Stand der Technik möglichst sicher betrieben werden zu können. Die aktuelle Fassung des Regelwerks ist fast 30 Jahre alt. Und nicht nur die Kernschmelzen in Harrisburg, Fukushima und Tschernobyl, sondern auch viele weitere Zwischenfälle haben gezeigt, dass die laufenden AKWs nicht sicher genug sind.

Eigentlich war das jetzt verabschiedete neue Regelwerk nach sechs Jahren Vorarbeit und Diskussion schon 2009 fertig und sollte in Kraft treten. Doch dann kam der Regierungswechsel zu Schwarzgelb, die AKW-Laufzeiten wurden wieder verlängert und man wollte nicht auch noch begründen müssen, warum AKWs, die nicht den neuesten Sicherheitsanforderungen entsprechen, nun weiter am Netz gelassen werden sollten.

Einen GAU später, der Atomausstieg ist inzwischen wieder eingesetzt, haben sich die Vertreter der Länder und des Bundesumweltministeriums diese Woche doch auf die Verabschiedung des modernisierten Regelwerks einigen können. Widerstand war bisher vor allem aus Niedersachsen und Bayern gekommen, doch dort stehen Landtagswahlen an und da wäre es ungut für das Image gewesen, sich gegen Sicherheit nach Stand der Technik auszusprechen. Außerdem sind mehrere besonders marode Meiler seit 2009 ohnehin stillgelegt worden.

Das neue Regelwerk sieht jetzt vor allem höhere Anforderungen auf der sogenannten 3. und 4. Sicherheitsebene vor (1. Ebene: Gebäude, 2. Betrieb, 3. Notkühlsystem, 4. Abdichtung zur Umwelt bei Kernschmelze). Insbesondere sollen die Kühlkreisläufe vierfach redundant vorhanden sein, das heißt, dass Kreisläufe, Pumpen, Dieselaggregate und deren jeweilige Aufstellungsorte technisch und räumlich vollständig getrennt sein müssen. Aus den Erfahrungen von Fukushima floss ein, dass diese Systeme nun nicht mehr nur Stunden, sondern mehrere Tage den Kühlbetrieb aufrechterhalten können müssen.

Allerdings wurde der Konsens mit den Ländern auch durch den Einbau von Relativierungen und abgeschwächten Anforderungen erreicht. So heißt es: "Ob und in welchem Umfang Änderungen bzw. Nachrüstungen in den Kernkraftwerken erforderlich sind, ist von den Landesbehörden im Rahmen zukünftiger Verwaltungsverfahren anlagenspezifisch zu entscheiden." Da bleibt zu hoffen, dass die AKWs bis 2022 durchhalten und dann auch wirklich ausgeschaltet werden.