Wie Frauenrechtler die Abkehr vom Rechtsstaat gutheißen

Außer Kontrolle

Jörg Kachelmann wurde freigesprochen. Dies mag man begrüßen oder auch nicht, aber die Ansicht, die Entscheidung sei falsch, weil so eine "fatale Signalwirkung für Frauen" von ihr ausgeht, ist bestürzend.

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Schon zu Beginn des langwierigen Verfahrens gegen Jörg Kachelmann wurde z.B. in einem der "Lifestyle"-Blättchen, die sich mit dem Fall beschäftigten, verlautbart, dass ein Freispruch Kachelmanns eine fatale Wirkung haben würde. Die Dame, die dort schrieb, hatte dafür auch eine einfache Begründung parat: Sollte Kachelmann freigesprochen werden, so würden sich Frauen nicht mehr trauen, Vergewaltigung zur Anzeige zu bringen.

Dies hat sich heute - nach dem offiziellen Freispruch - wiederholt. Die Frauenrechtsorganisation "Terre des Femmes" ließ genau diese Begründung verlautbaren:

"Durch die Berichterstattung um diesen Prozess und die Vorverurteilung der Klägerin in Teilen der Öffentlichkeit geht ein fatales Signal aus an alle Betroffene von sexualisierter Gewalt. Sie werden sich in Zukunft noch weniger trauen, Anzeige bei einer Vergewaltigung zu erheben," befürchtet Christa Stolle, Geschäftsführerin von TERRE DES FEMMES. "Außerdem wird gewalttätigen Männern nicht das Gefühl vermittelt, dass übergriffiges Verhalten gegenüber Frauen verwerflich ist," sagt Christa Stolle. "Selbst eine moralische Ächtung durch die Öffentlichkeit ist kaum noch vorhanden, wenn sich Prominente für beschuldigte Männer öffentlich einsetzen.

Auch der "Weiße Ring" schloss sich dieser Meinung an und meinte, Juristen wüssten oft nicht, dass "Im Zweifel für den Angeklagten" auch "Im Zweifel gegen das Opfer" bedeute.

Keine Frage - jeder hat das Recht, seine Meinung kundzutun und ein Opferschutzverein wird logischerweise die Lage der Opfer in den Vordergrund stellen. Dennoch ist es wichtig zu bemerken, dass hier eine Abkehr vom Rechtsstaat und seinen Prinzipien gefordert wird, nämlich eine Symbolverurteilung, auch dann, wenn die Beweise, wie im vorliegenden Fall, nicht für eine Verurteilung ausreichen.

Dies ist eine bestürzende Ansicht, denn sie bedeutet, dass nur um mögliche Anzeigen von Straftaten nicht zu verhindern, ruhig ein laut Gerichtsmeinung Unschuldiger verurteilt werden müsse. Damit wird die Frage, ob jemand unschuldig ist oder nicht, zur Frage, die bei Vergewaltigung nicht mehr gestellt werden müsste, lediglich die Auswirkungen eines Freispruchs auf das Anzeigeverhalten von Frauen seien zu prüfen und dementsprechend sei zu agieren.

Es ist ebenso bestürzend, dass von Seiten jener, die dies fordern, keinerlei Meinung zum Verhalten der Nebenklägerin kundgetan wird. Denn die "Hölle", durch die die Opfer gehen müssen, wie es oft so heißt, haben sich einige Menschen in diesem Verfahren selbst geschaffen, indem sie freimütig über ihre Erfahrungen und ihre Sexualität, die sie mit Herrn Kachelmann auslebten, plauderten und sich dies auch gut bezahlen ließen.

Es ist nicht das erste Mal, dass "Schutz"organisationen für ihre Zwecke schon einmal eine Abkehr vom Rechtsstaat gutheißen würden, aber es wäre erfreulich, wenn es so langsam das letzte Mal wäre bzw. sich die Organisationen wenigstens Gedanken darüber machen würden, dass eine Abkehr von den Prinzipien, die sie in diesem Fall als für falsch erachten, auch andere Fälle treffen würde. Stellt sich die Frage, ob die Frauen, die "Terre des Femmes" und der "Weiße Ring" vertreten, davon begeistert wären, wenn auch bei ihnen der Grundsatz "In dubio pro reo" auf dem Müllplatz des Rechts entsorgt werden würde.