Demonstrationsrecht militärisch gestutzt

Auflagen für Demonstration gegen Gelöbnis: die Bundeswehr habe maximal 'konstruktive Kritik' hinzunehmen

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Am Montagabend haben 400 Bundeswehrrekruten vor dem weiträumig abgeriegelten Reichstagsgebäude am 65. Jahrestag des missglückten Attentats auf Adolf Hitler in Berlin ein Gelöbnis abgelegt.

Kanzlerin Angela Merkel und Verteidigungsminister Franz Josef Jung bezeichneten den konservativen Widerstand des 20. Juli als Vorbild für die Bundeswehr und die ganze deutsche Gesellschaft. Beide Politiker verteidigten hier ausdrücklich die auch in der deutschen Gesellschaft umstrittenen Auslandseinsätze der Bundeswehr. Mehrere Hundert Antimilitaristen protestierten gegen das Gelöbnis.

In diesem Jahr durften sie nur ca. einen Kilometer von der Gelöbniszeremonie entfernt eine Kundgebung abhalten. Eine zunächst geplante Demonstration war anders als in den vergangenen Jahren verboten worden. Schon seit Wochen warnten die Boulevardmedien vor Anschlägen auf Bundeswehrsoldaten, was wesentlich zum Demonstrationsverbot beitrug.

Vom "Demonstrationsrecht unter Militärdiktat" spricht Martin Singe vom Komitee für Grundrechte:

"Der Auflagenbescheid gipfelt in dem Hinweis, dass die Bundeswehr maximal 'konstruktive Kritik' hinzunehmen habe. Das Recht auf freie Meinungsäußerung wird damit staatlicherseits an absurdum geführt", moniert das Komitee für Grundrechte.

Das antimilitaristische Bündnis, das die Proteste vorbereitete, spricht von "massiver Einschränkung demokratischer Grundrechte", wie bei dem G8-Treffen in Heiligendamm und beim Natogipfel in Straßburg. Gegen das Demonstrationsverbot war kurzfristig eine weitere Demonstration angemeldet worden, auf der gegen die Einschränkung der Grundrechte protestiert werden sollte. Doch daraus wurde nichts. Weil sich der vorgesehene Protestort nach Ansicht der Polizei zu nahe am Gelöbnisort befand, sollte sie verlegt werden. Darauf sagten die Veranstalter den Protest für den Erhalt der Demonstrationsfreiheit ab.