Nummernschildhalter mit Gegenblitz soll Strafzettel verhindern

In den USA wäre das Gerät bislang legal, in Deutschland verbieten mehrere Vorschriften seinen Einsatz

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Die Erfinder Jonathan Dandrow aus dem US-Bundesstaat Ohio hat einen Nummernschildhalter zum Patent angemeldet, der seine Käufer vor Bußgeldern wegen überhöhter Geschwindigkeit und dem Überfahren roter Ampeln schützen soll. Bei diesen beiden Delikten werden die Täter nämlich häufig über Fotos ermittelt, auf denen das Nummernschild lesbar ist. Damit die Qualität stimmt, setzt man dazu einen Blitz ein. Der noPhoto-Rahmen soll diesen Blitz bemerken und in so kurzer Zeit zwei Gegenblitze auslösen, dass auf dem Foto statt einer Nummer nur ein diffus-weißer Fleck sichtbar wird.

Auf der Crowdfunding-Plattform Indiegogo hat Dandrow bislang knapp 23.000 Dollar von Personen eingesammelt, die an diese Erfindung glauben. Um weitere Investoren anzulocken, wirbt er damit, dass der Gesetzgeber in den USA bislang noch nicht auf die Vorrichtung reagiert habe, weshalb ihr Einsatz legal sei. Im deutschen Bundesverkehrsministerium weist man dagegen darauf hin, dass man die Halterung hierzulande klar für illegal hält: Gemäß § 23 Abs. 1c der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist es dem Führer eines Kraftfahrzeuges nämlich "untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören". Die Aufzählung im darauf folgenden Satz 2 der Vorschrift ist wegen des Wortes "insbesondere", "nur beispielhaft und nicht abschließend", weshalb das Verbot nicht nur Radarwarn- oder Laserstörgeräte umfasst.

Nach § 22 Absatz 1 Nummer 3 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) macht sich darüber hinaus strafbar, wer "in rechtswidriger Absicht das an einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt". Hinzu kommt § 10 Absatz 2 Satz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, der regelt, dass Kennzeichen "nicht spiegeln, verdeckt oder verschmutzt sein" dürfen.