Strafanzeige gegen Volker Bouffier wegen "Hessentrojaner"

Die hessischen Piraten wollen wissen, ob die Justiz zu einer "konsequenten Ermittlung" des Einsatzes der Überwachungssoftware fähig ist

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Der Anwalt und Blogger Thomas Stadler stieß mit seiner "Bayerntrojaner"-Strafanzeige gegen den bayerischen Innenminister, den LKA-Präsidenten und anderen Personen auf Ablehnung der zuständigen Staatsanwaltschaft. Begründet wurde dies insbesondere - und verblüffenderweise - mit der Berufung auf eine Entscheidung des Landgerichts Landshut, die, sich darin mit dem Urteil des Amtsgerichts Landshut einig, einzig eine Quellen-TKÜ gestattete. Das Amtsgericht hatte zuvor ausdrücklich den Einsatz einer Software, die mehr ermöglicht, für rechtswidrig erklärt.

Man darf nun gespannt sein, wie die verantwortliche Staatsanwaltschaft im Falle der Strafanzeige gegen den "Hessentrojaner" reagiert. Erstattet wurde sie gestern von den hessischen Piraten. Die Anzeige richtet sich gegen den zum vorgeworfenen Einsatzzeitpunkt der Überwachungssoftware als hessischer Innenminister amtierenden Innenminister Volker Bouffier, der mittlerweile Ministerpräsident des Landes ist, sowie gegen weitere beteiligte Personen.

Auch in Hessen wurde unter der Vorgabe, eine Quellen-TKÜ durchzuführen, Software der Firma DigiTask eingesetzt, die sehr viel mehr Überwachungsmöglichkeiten zulässt. Der Einsatz der "Spionagesoftware" stelle eine Verletzung von Strafvorschriften und datenschutzrechtlichen Vorschriften dar, argumentiert die Strafanzeige. Mit Berufung auf Informationen der Frankfurter Rundschau sei auch der Verdacht gegeben, dass der zuständige Innenminister sowie andere Verantwortliche vom Leistungsumfang der DigiTask-Software gewusst haben.

Die Vertreter der Piraten wollen ihrerseits nun wissen, "ob die Justiz zu einer konsequenten Ermittlung in dem Fall fähig und willens ist oder dabei versagt."