Tschechien: Vorratsdatenspeicherung nicht mit tschechischem Recht vereinbar

Außer Kontrolle

Die verdachtsunabhängige Speicherung von Telekommunikationsdaten (VDS) ist vom obersten tschechischen Gericht als verfassungswidrig angesehen und damit für nichtig erklärt worden.

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Es ist, von tschechischen Standpunkt aus gesehen, ein Sieg für diejenigen, die gegen die Umsetzung der EU-Direktive zur Vorratsdatenspeicherung geklagt haben: Das oberste tschechische Gericht urteilte, dass die VDS nicht mit dem tschechischen Gesetz vereinbar ist, somit ist die VDS in Tschechien für nichtig erklärt worden. Doch das Gericht hat sich nicht, wie verlautbart wird, mit der VDS im allgemeinen befasst, sondern lediglich erklärt, dass tschechische Gesetze ihr entgegenstehen.

Damit reiht sich Tschechien in die Liste der Länder ein, in denen die obersten Gerichte die VDS entweder komplett für verfassungswidrig erklärten (Bulgarien, Rumänien) oder aber z.B. in Deutschland, die VDS nur unter sehr eng gefassten Bedingungen mit entsprechender Gesetzgesformulierung für verfassungskonform ansehen. Andere Länder haben die VDS-Richtlinie bis heute nicht umgesetzt oder schwenken, so wie Österreich, erst jetzt um.

Für die VDS-Befürworter wird es eng - zwar hat sich die EU-Innenkommissarin, Cecilia Malmström, bisher eher für die VDS ausgesprochen, fand dafür aber halbgare Argumente wie die Annahme, dass "die meisten EU-Länder doch die VDS wollten". Dieses ist jedoch ein Nullargument, denn auch ohne EU-Richtlinie kann sich jedes EU-Land dafür entscheiden, die VDS einzuführen, hätte dann aber nicht die EU-Richtlinie als Ausrede. Auch die sogenannte "Harmonisierung" kann als Argument nicht gelten, denn seit der Richtlinie ist das Durcheinander größer denn je, egal ob es um die Zeit der Speicherung oder die Datenarten geht.