Der Enkeltrick oder: Welches Rechtsgut hätten Sie denn gern?

Außer Kontrolle

Mal wieder wird auf Seiten der Strafverfolgung das beliebte Spiel "wir brauchen die Vorratsdatenspeicherung unbedingt. Sofort! Jetzt!" gespielt. Die Begründung lässt aufhorchen.

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Den Enkeltrick kennt wohl fast jeder mittlerweile, auch wenn er bedauerlicherweise gerade bei den älteren Mitbürgern noch immer funktioniert. Für diejenigen, die ihn nicht kennen, noch einmal in Kürze:

Irgendein älterer Herr oder eine ältere Dame wird angerufen, der Anrufer gibt sich als Enkel oder sonstiger entfernter Verwandter aus. Dann tischt er eine traurige Geschichte auf, die darin mündet, dass er Geld benötigt, das dann ein Komplize abholt.

Was hat das also mit der Vorratsdatenspeicherung zu tun? Nun, es werden im Normalfall einige Telefonate schnell hintereinander geführt. Einerseits soll so der Druck verstärkt werden, andererseits soll das Opfer sich eben nicht mit anderen beraten und so merken, dass es nicht wirklich mit einem Verwandten zu tun hat. D.h. es handelt sich schlicht und ergreifend Betrug. Das Telefon ist hier nur das Medium, mit dem der Täter mit dem Opfer in Kontakt tritt.

Wenn also Niedersachsens Innen- und Justizminister nun meinen, es würde ihnen an Vorratsdaten fehlen um solcherlei Fälle aufzuklären, dann zeigt dies einmal öfter, dass hier nicht verstanden wurde, dass das Bundesverfassungsgericht nicht nur eine Neuregelung gefordert hat. Nein, das oberste Gericht Deutschlands hat auch eindeutige Aussagen dazu gemacht, wozu die Daten verwandt werden dürfen.

[...]Auf Bits und Bytes dürfe nur zur Ahndung von Straftaten, die überragend hohe Rechtsgüter bedrohen, oder zur Abwehr solcher Vergehen zugegriffen werden. Dabei müssten zumindest Anhaltspunkte für konkrete Gefahren vorliegen.

Liebe Ministerien in Niedersachsen, es ist doch bekannt, dass ihr, wie auch die anderen VDS-Freunde, gerne die Daten noch für die billigste kleine Ebay-Betrügerei verwenden würdet, auch wenn euch dafür die ohnehin überlastete Polizei manches Mal bestimmt gerne einen Tritt in den Hintern versetzen möchte. Denn längst liegen zig Fälle brach und können dann irgendwann wegen Verjährung gleich in den Mülleimer gepackt werden - nur weil durch zig Bagatellen die vom Stellenabbau gebeutelte Polizei gut zu tun hat. Aber so arm die durch Betrug arm gewordene Omi auch ist, die Worte "überragend hohes Rechtsgut" wurden vom BVerfG nicht einfach mal so in den VDS-Ring geworfen.

Auch wenn es sich gut macht, im Rotationsprinzip die organisierte Kriminalität, die bösen Terroristen, den "Milliardenmarkt Kinderpornographie" oder aber die arme Omi dafür anzuführen, dass man die VDS unbedingt benötigt: dass die VDS praktisch ist für die Strafverfolgung, das hat niemand bezweifelt. Die Frage ist: ist sie notwendig, ist sie verhältnismäßig? Und eben für diese Fragen stehen bisher keinerlei Antworten zur Verfügung.

Also, liebe Niedersachsen: bitte geht nicht über Los, sondern zurück zum Start. Und sinniert noch einmal über "überragend hohe Rechtsgüter".