Fall Mollath: Gericht zieht Überprüfung der Unterbringung vor

Entscheidung des Bayreuther Landgerichts wird im Laufe des Monats erwartet

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Es kommt Bewegung in den Fall Mollath: Nachdem beim Landgericht in Bayreuth seit Monaten der Antrag zur erneuten Überprüfung des in der forensischen Psychiatrie in Bayreuth einsitzenden Gustl Mollath vorliegt, will das Gericht die Überprüfung nun vorziehen.

Laut einer Pressemitteilung wird die "Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bayreuth… die routinemäßig zunächst auf den 30.07.2013 anberaumte Jahresprüfung der Fortdauer der Unterbringung von Gustl M. in einem psychiatrischen Krankenhaus vorziehen."

Mit dieser Entscheidung wird dem Antrag, den die Verteidigerin Mollaths, Erika Lorenz-Löblein, im November gestellt hat, stattgegeben. Das Gericht hatte im Vorfeld der Entscheidung Stellungnahmen sowohl von der Staatsanwaltschaft Nürnburg-Fürth, als auch vom Leiter der forensischen Psychiatrie in Bayreuth, Klaus Leipziger, eingeholt. Der Chefarzt hatte in seiner Stellungnahme trotz der Gründe, wie sie in den beiden Wiederaufnahmeanträgen, die von Strafverteidiger Gerhard Strate und von der Regensburger Staatsanwaltschaft angeführt wurden, an seiner Gefährlichkeitsprognose festgehalten.

In der Pressemitteilung von Montag heißt es weiter, dass mit einer Entscheidung "voraussichtlich noch im April zu rechnen" sei. "Der Entscheidung", so der weitere Wortlaut aus der Pressemitteilung, "wird eine Anhörung des Untergebrachten in nichtöffentlicher Sitzung vorausgehen."

Erika Lorenz-Löblein sagte gegenüber Telepolis zur Entscheidung des Landgerichts in Bayreuth: "Ich gehe davon aus, dass endlich die Unterbringung für erledigt erklärt wird." Es bestehe kein Grund mehr, Mollath weiterhin festzuhalten: "Es liegt keine Gefährlichkeit vor, die Unschuld des Herrn Mollath an den vorgeworfenen Taten ist zwischenzeitlich öffentlich bekannt, es liegen zwei Wiederaufnahmeanträge mit dem übereinstimmenden Ziel vor, die Unterbringung aufzuheben." Die Juristin wies darauf hin, dass trotz der "fragwürdigen Gutachten" in diesem Verfahren die "Unterbringung stets verlängert wurde".

Lorenz-Löblein sagte, wenn es dennoch zu einer ablehnenden Entscheidung kommen werde, bestehe die Möglichkeit der "Ausschöpfung des nationalen Rechtsweges, um dann auf die internationale Ebene überzugehen". Im Fall einer Ablehnung werde sie ihrem Mandanten empfehlen, beim "Bundesverfassungsgericht einen Antrag auf einstweilige Anordnung zu stellen, statt eine Verfassungsbeschwerde einzulegen". Nach Lorenz-Löblein habe eine internationale Juristenorganisation angeboten, Prozessbeobachtungen im Fall Mollath zu übernehmen.

Neben der erneuten Überprüfung der Unterbringung hat Lorenz-Löblein beantragt, dass ihr Mandant vorläufig den Aufenthalt in Bayreuth bei offener Tür fortsetzen kann. Ihr Mandant müsse sich auf die Wiederaufnahme des Verfahrens und auf ein Leben in Freiheit vorbereiten können, sagte die Juristin.

Richter Thomas Goger, der am Landgericht Bayreuth die Presseauskünfte im Fall Mollath erteilt, sagte gegenüber Telepolis, dass die Verteidigerin von Mollath bei der Anhörung íhres Mandanten dabei sein könne. Zur Entscheidungsfindung des Gerichts in der Sache würden drei Richter an der Entscheidung beteiligt sein. Die Frage, ob die beiden Wiederaufnahmeanträge bei der Entscheidungsfindung eine Rolle spielten, dürfe er mit Hinblick auf das Verfahren, das nicht öffentlich sei, nicht beantworten.

Erst am vergangenen Sonntag hat die Bayerische Justizministern Beate Merk in der Sendung "Stammtisch" im Bayerischen Fernsehen bekräftigt, dass sie auch weiterhin hinter den Entscheidungen der Gerichte und der Gutachter stehe. Von den zahlreichen Gründen zur Wiederaufnahme, wie sie in den beiden Wiederaufnahmeanträgen dargelegt wurden, hat die Justizministerin in der Sendung kein Wort gesagt. Unrühmlicher Höhepunkt des Auftritts von Merk war, als der Moderator, Helmut Markwort, meinte, man solle besser über das Wetter als über den Fall Mollath sprechen und die Justizministerin ihm daraufhin zustimmte.