Fünf bis zehn Euro mehr

Der Bundesrat plant eine leichte Erhöhung der Bußgelder für Radfahrer

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Mehreren übereinstimmenden Medienberichten zufolge will der Bundesrat am Freitag höhere Bußgelder für Radfahrer beschließen, die sich nicht an Verkehrsregeln halten. Nutzt beispielsweise ein erwachsener Radler den Bürgersteig, dann drohen ihm künftig zehn bis zwanzig Euro Strafe. Bislang kommt er meist schon mit fünf Euro davon. Nimmt ein Radfahrer eine Abkürzung durch eine Fußgängerzone, dann wird er in Zukunft mit fünfzehn bis dreißig statt zehn bis fünfundzwanzig Euro zur Kasse gebeten.

Existiert ein Radweg, der nicht benutzt wird, dann liegt die Strafe bald zwischen zwanzig und fünfunddreißig Euro. Aktuell müssen Verkehrssünder dafür zwischen fünfzehn und dreißig Euro zahlen. Fährt ein Radler auf der linken anstatt auf der rechten Fahrbahn, liegt der Strafrahmen dafür in der neuen Saison nicht mehr zwischen zehn und 35, sondern zwischen fünfzehn und vierzig Euro. Meint ein Radfahrer, dass Einbahnstraßenregeln nur für Kraftfahrzeuge gelten, dann ist die kostenpflichtige Aufklärung darüber künftig zwanzig bis fünfunddreißig und nicht mehr fünfzehn bis dreißig Euro wert. Und wer in der Dämmerung oder bei Dunkelheit sein Fahrradlicht nicht einschaltet (und damit nicht nur sich selbst, sondern auch andere gefährdet), dessen Tat wird nach dem Inkrafttreten des neuen Katalogs mit zwanzig statt fünfzehn Euro geahndet.

Aber auch für Autofahrer, die Radfahrer in Gefahr bringen, wird es teurer: Radwegparker, die indirekt für viele schwere Unfälle verantwortlich sind, sollen mit zwanzig bis dreißig statt fünfzehn bis zwanzig Euro verwarnt werden. Und wer durch unachtsames Öffnen der Autotür Zweiradfahrer zu riskanten Ausweichmanövern zwingt, der riskiert künftig selbst zwanzig statt zehn Euro Bußgeld – sowie eine kaputte Tür und hohe Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen. Für den Fall, dass ein Autofahrer den Radweg mit benutzt, blühen ihm künftig fünfzehn statt der bislang zehn Euro.

Beim Allgemeinen Deutschen Automobil-Club (ADAC) findet man die Erhöhung der Bußgeldsumme für Parkverstöße im Gespräch mit Telepolis "schon ok", vermutet aber, dass sich Radfahrrowdys von einem fünf Euro höheren Bußgeld für Verstöße unterhalb der Punkteschwelle nicht wirklich abschrecken lassen. Man spricht deshalb von einem "eher symbolischen Charakter" der Maßnahme und fordert, erst die Kontrollen zu verstärken, bevor man Bußgelder erhöht. Beim Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) war bislang niemand für eine Stellungnahme erreichbar.