Vivian Schmitt und die Anwaltskanzlei

Filesharing-Massenabmahner wollen Beute versteigern

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Die beliebte Bodenakrobatin Vivian Schmitt muss nur 12 Tage im Jahr über Arbeit stöhnen, um ihr luxuriöses Leben zu finanzieren. Die Produzenten ihrer anregenden Naturfilme erwirtschaften Frau Schmitts Gage jedoch nicht nur durch Veredeln von Bild-/Tonträgern mit entsprechenden Informationen, sondern auch mit Filesharing – wenn auch indirekt. Denn der unkontrollierte Absatz über Filesharing von jugendgefährdenden Inhalten wäre gar nicht erlaubt, so dass es die Pornoproduzenten auch nicht selber tun. Stattdessen fischt man jedoch bei ertappten Filesharern, die man nicht nur auf Unterlassung abmahnt, sondern vor allem wegen der angemaßten Lizenzen zur Kasse bittet. Da jeder Filesharer, der sich Frau Schmitt runterlädt, gleichzeitig auch seinen Content hochkriegt, ist praktisch jeder Nutzer für diesen Moment Content-Anbieter und schuldet im Prinzip Lizenzkosten. Frau Schmitt und ihre Kollegen sind einer auf Abmahnung spezialisierten Kanzlei in Regensburg pro einzelnem Film über 1.000,- Euro wert.

Zwar sind angesichts der Peinlichkeit schlüpfriger Rechtsstreite viele abgemahnte Filmfreunde bereit, den Weg des geringsten Widerstands zu gehen, jedoch hat sich langsam herumgesprochen, dass man mit ein bisschen beschriftetem Papier den unbefriedigten Abmahnern das Vorspiel verderben kann. (Zwar dürften die meisten aller modifizierten Unterlassungserklärungen unfachmännisch sein, nerven aber.) So sitzen denn nun die Regensburger Anwälte auf einem gewaltigen Haufen an Anspruchsgegnern, die ohne Klage nicht zahlen werden. Ob die Klagen wegen Lizenzen, die man wegen Jugendschutz selber gar nicht vergeben dürfte, tatsächlich Erfolg haben werden, wie gut die Beweisaussichten sind, ob unter den Tausenden Gegnern überhaupt genügend Liquidität zur erwarten ist und in welcher Höhe die Gerichte eine Lizenz für Frau Schmitts Bodenturnen auswerfen werden, kann derzeit schwerlich beurteilt werden. Die Musikindustrie etwa hatte die Höhe ihrer Ansprüche deutlich überschätzt und sich ein blaues Auge geholt. Ein gerichtliches Signal, dass Kopulations-Dokumentationen nur einen Bruchteil der aufgerufenen Summen wert sein könnten und damit die Drohkulisse des Abmahngeschäfts eingerissen würde, scheuen Abmahnanwälte wie die Katholische Kirche das „Weltbild“. Doch angesichts der laufenden Verjährungsfristen droht den Akten ohne Klage nun bald die Verrottung zu Altpapier, das zu Zellstoffpapier verarbeitet werden könnte, um wenigstens den Genuss von Frau Schmitts Filmkunst zu erleichtern.

Auch die Verwerter scheinen angesichts der Risiken nicht mehr so recht in Stimmung zu kommen, denn nach jahrelangem Vorspiel wird nun auf einmal eine Online-Versteigerung der aufgerichteten Ansprüche durchgeführt, deren Wert bei potenten 90 Millionen angesetzt wird. Inkassounternehmen könnten dann billig Ansprüche ersteigern und zur Abmahnung und dem nachfolgend üblichen „Bettelbrief“ noch ein weiteres einschüchterndes Schreiben hinzufügen, das jedoch die Filesharer mit Stehvermögen vermutlich auch nicht mehr beeindrucken wird. Wer lässt sich schon ein U für ein C vormachen? Dann aber müssen die Inkasso-Gläubiger halt irgendwann vor Verjährungsablauf in Prozesse investieren, um befriedigt zu werden, bevor die Ansprüche erschlaffen. Die Versteigerung ist daher ein unkalkulierbares Zockerpapier. Spötter schlugen bereits die Einteilung in „Risikoklassen“ vor.

Jeder Interessent muss eine inzwischen geleakte Verschwiegenheitserklärung über „Geschäftsbeziehungen und Technologien, Geschäftsdaten, Geschäftspläne, Strategien, wirtschaftliche Beziehungen, Personalinformationen und über den wirtschaftlichen Status, sowohl auf U+C als auch auf die Mandantin“ zu unterzeichnen. Aber um was es da wohl geht, liegt bei der Branche ja in der Hand - im wahrsten Sinne des Wortes. Da gerade die Pornobranche als solide und liquide gilt, offensichtlich jedoch eigenes Risiko scheut, dürfte ein finanziell gut aufgestellter Käufer, der kurzfristig zur Investition in Prozesse bereit ist, allenfalls bei einem Schnäppchenpreis feuchte Augen bekommen. Um das Loch im Einkommen zu stopfen, werden Frau Schmitt und ihre Kollegen wohl Überstunden machen müssen ...