Bundesregierung hält an Datenschutzreform unverändert fest

Berlin hat die Forderungen des Bundesrates nach Verschärfungen und Korrekturen bei der geplanten Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes größtenteils zurückgewiesen. Nun hat das Parlament das Wort.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 84 Kommentare lesen
Lesezeit: 3 Min.

Die Bundesregierung hat die Forderungen des Bundesrates nach Verschärfungen und Korrekturen bei der geplanten Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes größtenteils zurückgewiesen. Dies geht aus der jetzt veröffentlichten Gegenäußerung Berlins (PDF-Datei, ab S. 67) zu der Stellungnahme der Länder hervor. Die Bundesregierung verkenne nicht, dass weitere Änderungen des Datenschutzrechts in Betracht kämen, heißt es in dem Papier. Deren Prüfung würden den Rahmen des Verfahrens aber sprengen. Zudem sei nicht geplant, mit dem Gesetzesentwurf zur Bekämpfung des illegalen Datenhandels "sonstige Forderungen" zu einer umfassenderen Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes aufzugreifen.

Im Einzelnen kann die Bundesregierung etwa die scharfe Kritik des Bundesrats an zuviel Bürokratismus bei der Einführung eines bundesweiten Datenschutzaudits nicht verstehen. Um die mit der Vergabe von Gütesiegeln verfolgten Ziele zu erreichen, seien "bestimmte Verfahrensvorschriften und wirksame Kontrollen unumgänglich". Alternative Regelungsansätze, die weniger Aufwand erfordern, seien bislang nicht ersichtlich. Zudem würden sich etwa die vorgesehenen privaten Kontrollstellen "von selbst am Markt bilden". Personelle und sachliche Ressourcen der Datenschutz-Aufsichtsbehörden würden nicht gebunden.

Den Wunsch der Länder, dass die Verbraucher künftig in die Weitergabe ihrer Daten für Zwecke der Werbung, Markt- und Meinungsforschung schriftlich einwilligen müssten, weist die Bundesregierung entschieden zurück. Ein solcher Vorstoß würde ihrer Ansicht nach "eine unangemessen weit reichende Beeinträchtigung bestehender Geschäftsmodelle der Unternehmen darstellen". Die Kunden selbst hätten kein Verständnis dafür, dass etwa ihr telefonisches Opt-in nicht ausreichen solle. Bei elektronischen Erklärungen wäre zudem eine qualifizierte digitale Signatur als Pendant zu einer Einwilligung in Schriftform nötig, was mangels Verbreitung "gravierende Auswirkungen auf im Internet abgewickelte Geschäftsmodelle hätte".

Auch eine Ausweitung des geplanten "Kopplungsverbots", wonach Firmen den Abschluss eines Vertrags nicht mehr von einer Einwilligung der Betroffenen in die Nutzung ihrer personenbezogenen Daten abhängig machen dürfen, lehnt die Bundesregierung ab. Sie sähe damit "die Vertragsgestaltungsfreiheit" der betroffenen Unternehmen zu stark eingeschränkt. Es sei nicht einsehbar, warum ein Koppelungsverbot auch dann gelten solle, wenn der Verbraucher die Leistung ohne Umstände bei einem anderen Anbieter erhalten könne. Die vorgesehene Einschränkung soll demnach weiter nur bei Unternehmen "mit marktbeherrschender Stellung" greifen. Auch der geforderten Verkürzung der Übergangsfristen stimmt das Bundeskabinett genauso wenig zu wie der Bitte der Länder, einen Bericht über mögliche Verfahren zur Kennzeichnung der Herkunft personenbezogener Informationen beim Datenhandel und zur Dokumentation der Weitergabe vorzulegen. Entsprechende Pflichten seien nicht erforderlich beziehungsweise würden sich teils schon aus dem bestehenden Recht ergeben. (Stefan Krempl) / (pmz)