GEMA-Aufsichtsratsvorsitzender fordert Gesetzgeber auf, gegen Abmahnmissbrauch einzuschreiten

Enjott Schneider möchte, dass das Urheberrecht nach einem dritten Reformkorb stärker zwischen kommerzieller Nutzung und privater Nutzung unterscheidet

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Am kommenden Freitag veranstalten das auf Immaterialgüterrecht spezialisierte iRights Lab und die Lobbyorganisation Initiative Urheberrecht in Berlin den Urheberkongress 2013, auf dem traditionelle Vertreter des Ausbaus von Monopolrechten aus Parteien, Gewerkschaften und Verwertungsgesellschaften auf Informationswissenschaftler und Juristen wie Rainer Kuhlen und Till Kreutzer treffen sollen. Im Zusammenhang mit dieser Veranstaltung veröffentlicht iRights die Antworten auf Fragen, die den zum Kongress geladenen Referenten vorab gestellt wurden.

Enjott Schneider, der Aufsichtsratsvorsitzende der GEMA, überraschte in dieser Vorstellung mit der Ansicht, dass ein von der Bundesregierung seit mehreren Jahren angekündigter dritter Urheberrechtsreformkorb eine stärkere Unterscheidung zwischen kommerzieller und privater Nutzung mit sich bringen sollte. Mit solch einer "Leitplanke" könnten sich Abmahnanwälte seiner Ansicht nach "nicht mehr satt verdienen". Dies Äußerung ist unter anderem deshalb bemerkenswert, weil andere hochrangige Vertreter der Musikurheberverwertungsgesellschaft seit Ende der 1990er Jahre immer wieder mit Forderungen nach mehr urheberrechtlicher Strenge für private Internetnutzer auf sich aufmerksam machten.

Dass "kostenlose Nutzungen im digitalen Umfeld" liberalisiert werden, will auch Schneider nicht. Er fordert stattdessen eine "Haftung für die einschlägigen Datenkonzerne", die seiner Ansicht nach mit nicht vergüteten Rechten Dritter "massive Werbeeinnahmen erzielen". Das dürfte vor allem auf Google (beziehungsweise YouTube) gemünzt sein. Mit diesem Konzern befindet sich die GEMA in einem jahrelangen Rechtsstreit, der dazu geführt hat, dass in Deutschland mehr Videos gesperrt sind als in totalitären Staaten. Ob die von Schneider geforderte Haftung Google wirklich in die Knie zwingen würde, ist allerdings mehr als fraglich: Die Reaktionen auf das am 1. August in Kraft getretene Leistungsschutzrecht für Presseverlage führten in beeindruckender Weise vor, dass auch der Gesetzgeber die Realität nur bedingt dem Willen von Wirtschaftsakteuren unterwerfen kann.