Rechtliche Risiken, Adresshandel und Zwangsspeicherung gelöschter Inhalte

Der E-Postbrief bringt dem Verbraucher mehr Nachteile als Vorteile

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Standardbriefe sind seit vielen Jahren eigentlich überflüssig: Rechtlich Relevantes muss man ohnehin per Fax oder Einschreiben verschicken, seit bei der teilprivatisierten Post nach Recherchen des Korruptionsforschers Werner Rügemer täglich etwa 30.000 Briefe verschwinden. Der Rest lässt sich mit Telefon-Flatrate, Email und eventuell der Bitte um eine Empfangsbestätigung sehr viel praktischer schneller und billiger erledigen. Insofern war es für die Post eine Herausforderung, einen Service zu bewerben, den eigentlich kein Mensch braucht, so lange er nicht staatlicherseits direkt oder indirekt dazu gezwungen wird.

Man versuchte das damit, dass man an das alte Zuverlässigkeitsimage aus der Zeit anknüpfte, als die Briefe noch von Beamten eingesammelt, sortiert und zugestellt wurden. Dass diese Zeiten lange vorbei sind und die Post stattdessen Geringverdiener beschäftigt, liegt offen zutage. Etwas besser versteckt sind andere Nachteile, die den Service nicht nur kostenseitig zu einem deutlich schlechteren und vor allem gefährlicheren Geschäft machen als eine Adresse bei einem der zahlreichen Freemail-Anbieter.

Im "Kleingedruckten" des Angebots, in den AGBs, verstecken sich nämlich, wie der BR-Rundschau-Moderator und Blogger Richard Gutjahr mit Hilfe seiner juristisch gebildeten Kollegen Udo Vetter und Thomas Stadler herausfand, Passagen, die den Kunden unter anderem dazu verpflichten, einmal täglich sein Postfach anzusehen. Tut er das nicht, hat er beispielsweise bei fristrelevanten Schreiben potenziell deutlich schlechtere Karten als bei der Nutzung des normalen Briefwegs. Zudem gibt der Kunde schon mit der Anmeldung automatisch das Einverständnis ab, dass die Post Handel mit den Adressverzeichnissen treiben darf.

Ebenfalls bemerkenswert ist, dass die Post, die damit wirbt, dass sie mit dem E-Postbrief ein "Briefgeheimnis" im Internet einführen würde, die Schreiben nicht einmal dann löscht, wenn der Sender oder Empfänger das macht, sondern Kopien auf unbestimmte Zeit vorrätig hält, falls Sicherheitsbehörden oder Geheimdienste mal ohne richterliche Anordnung einen Blick rein werfen wollen. Dafür händigt ihnen die Post auch ganz unbürokratisch die Zugangskennung zum elektronischen Postfach aus.