Vorsicht bei Sankt-Martins-Feiern

Verwertungsgesellschaften halten die Hand auf

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Heute feiern Katholiken den Gedenktag des Heiligen Martin. Das ist der dritte Bischof von Tours, der der Legende nach seinen Mantel mit einem Bettler teilte. Kindergärten und Vereine in ganz Deutschland veranstalten zur Feier dieses Heiligen an jedem 11. November Umzüge, in denen Kindern mit selbst gebastelten Laternen aus Käseschachteln, Teelichtern und buntem Transparentpapier durch die Dunkelheit marschieren und dabei Lieder singen.

Früher mussten sie bei diesen Märschen lediglich darauf aufpassen, dass ihre Laternen nicht in Brand geraten. Heute stellen die Lieder ein größeres Schadensrisiko dar: Im November 2010 wurde beispielsweise das St.-Martins-Komitee im rheinischen Monheim anwaltlich abgemahnt, weil es 32 Schulklassen und 11 Kindergartengruppen im Web ein Programmheft zur Verfügung gestellt hatte, das unter anderem für den zentralen St.-Martins-Umzug passende Liedtexte enthielt. Bei einem davon war die Autorin noch keine siebzig Jahre lang tot, was die Voraussetzung dafür ist, dass der Monopolschutz wegfällt.

Doch selbst dann, wenn ausschließlich traditionelles Liedgut gesungen wird, dessen Urheber längst tot oder unbekannt sind, wollen die Verwertungsgesellschaften GEMA und VG Musikedition Geld eintreiben, weil sie Monopolschutz auf minimale Änderungen und für die Notenblätter beanspruchen. Wer an die Eltern kopierte Notenblätter austeilt, begibt sich also in Forderungsgefahr. Sicherheit dagegen bietet das Abschreiben mit der Hand oder der Rückgriff auf das vom Verein Musikpiraten herausgegebene Liederbuch Kinder wollen singen. Es darf frei kopiert werden, weil es nur aus gemeinfreien Stücken besteht und weil Freiwillige den Notensatz übernommen haben.

GEMA und VG Musikedition versuchen diese Praxis mit der Behauptung zu rechtfertigen, dass sie die Gelder ja nur für andere Rechteinhaber eintreiben würden. Allerdings verbleibt ein erheblicher Anteil an abgezogenen "Verwaltungskosten", der dazu beiträgt, dass die GEMA ihrer Funktionärsspitze satt sechsstellige Gehälter zahlen kann. Zu dem Gerücht, dass zwei ausgeschiedene Funktionäre mit Ruhebezügen in Höhe von jeweils etwa einer halben Million sowie mit Dienstwagen und Chauffeur versorgt werden, wollte man bei der GEMA keine Stellung nehmen. Auch Fragen dazu, wie diese Ruhebezüge und die dazugehörigen Sachleistungsannehmlichkeiten tatsächlich gestaltet sind, blieben trotz großzügiger Fristen unbeantwortet.