Bundesregierung verbietet ungedeckte Leerverkäufe

Mit einer Verfügung hat die BaFin die riskanten Wetten, die den Euro ins Taumeln brachten, zeitweise verboten

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Kaum haben die EU-Finanzminister Maßnahmen im Rahmen des "Euro-Schutzschirms" und zur Finanzmarktregulierung beschlossen, darunter eine Regulierung der Hedgefonds, Private-Equity-Fonds, Spezialfonds und Immobilienfonds, handelt auch die Bundesregierung entschlossen. In der Mitteilung des Bundesfinanzministeriums vermeidet man den Begriff der Finanztransaktionssteuer und spricht lieber von einer angedachten "systemischen Risikoabgabe". Allerdings hatten sich heute bereits die Fraktionen von Union und FDP darauf gedeinigt, die Regierung aufzufordern, "über die Bankenabgabe hinaus sich für eine europäische, globale Beteiligung der Finanzmärkte einzusetzen", womit man sich aber weiterhin ein Türchen offenhält

Mit einer Allgemeinverfügung verbietet die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) durch eine Allgemeinverfügung ab 24:00 Uhr bis zum 31. März 2011

  • ungedeckte Leerverkäufe in Aktien der 10 bedeutendsten deutschen Finanzunternehmen (u.a. Allianz, Commerzbank, Deutsche Bank oder Deutsche Postbank)
  • ungedeckte Leerverkäufe von Staatsanleihen der Länder der Eurozone
  • ungedeckte CDS auf Ausfallrisiken von Staaten der Eurozone.

Bei Leerverkäufen wird auf fallende Kurse von Währungen oder Wertpapieren gewettet, ungedeckt sind sie, wenn die Zocker Papiere verkaufen, die sich nicht besitzen. Begründet wird dies mit der "außergewöhnlichen Volatilität bei Schuldtiteln von Staaten der Eurozone" und damit, dass einige Euro-Länder immer höhere Zinsen auf Staatsanleihen gewähren müssen.