Universität Köln muss Vertrag mit Bayer AG nicht offenlegen

Verwaltungsgericht weist Klage ab. Kritiker wollen in Revision gehen

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Die Klage zur Offenlegung eines Kooperationsvertrages zwischen der Universität Köln und der Bayer AG ist heute Vormittag vor dem örtlichen Verwaltungsgericht abgewiesen worden (Az.: 13 K 2679/11). Der Vorsitzende Richter Hans-Martin Niemeier gab in einer ausführlichen Urteilsbegründung der Kölner Universität und dem beigeladenen Bayer-Konzern Recht. Die Beklagten hatten sich geweigert, den Kooperationsvertrag offenzulegen.

Ihrer Argumentation folgte der Richter in den beiden zentralen Punkten. Zum einen sei die Klage angesichts der Regeln des Informationsfreiheitsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen für Hochschulen abzulehnen, so Niemeier. Dessen Paragraph 2 schränkt im dritten Absatz das Recht auf Informationsfreigabe bei Hochschulen ein, wenn sie "im Bereich von Forschung, Lehre, Leistungsbeurteilungen und Prüfungen tätig werden". Dies sei im Fall der Kooperation zwischen dem Pharmaunternehmen und der Medizinischen Fakultät der Universität Köln eindeutig gegeben, sagte der Richter. Zudem greife Paragraph 8 des genannten Gesetzes, in dem die Auskunft verweigert werden kann, wenn "ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis offenbart wird und dadurch ein wirtschaftlicher Schaden entstehen würde".

Der Kläger Philipp Mimkes von der industriekritischen "Coordination gegen Bayer-Gefahren" will nun die nächste Distanz anrufen. Es sei "enttäuschend", dass der Richter auf den nach Meinung des Klägers kritischen Punkt inhaltlich nicht eingegangen ist: Der Datenschutzbeauftragte des Landes NRW, Ulrich Lepper, hatte die Ausschlussklausel für Hochschulen als nicht wirksam bezeichnet, weil diese nur die unternehmerische Ausgestaltung und Detailinformationen etwaiger Verträge betreffe, nicht aber die Rahmenbedingungen. Diese Argumentation habe das Gericht nicht berücksichtigt, bemängelte Mimkes.

Der Vertrag zwischen der Universität Köln und der Bayer Pharma AG war Anfang 2008 geschlossen worden. Die Forschungskooperation erstreckt sich auf die Bereiche Onkologie, Neurologie und Kardiologie. Weil die Bedingungen nicht publik gemacht wurden, befürchten Kritiker negative Auswirkungen auf klinische Forschung und wissenschaftliche Standards. Nach Angaben einer Sprecherin der Bayer AG unterhält das Unternehmen derzeit rund 300 Forschungskooperationen mit wissenschaftlichen Einrichtungen. "Diese Vereinbarungen sind grundsätzlich nicht öffentlich", sagte die Sprecherin gegenüber Telepolis.