Passagierdatenabkommen der EU mit Kanada: Auch Daten zu sexueller Orientierung sollen verarbeitet werden

Immer mehr Staaten fordern, vorab mit Personendaten von Flugreisenden versorgt zu werden. Zur Debatte steht deshalb auch ein weltweit gültiges Regelwerk mit der EU

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Nach dem erfolgreichen Abschluss von Passagierdatenabkommen mit den USA und Australien verhandelt die EU-Kommission derzeit einen ähnlichen Vertrag mit Kanada. Hintergrund ist die seit Jahren gängige Praxis, dass mehrere Länder vor jedem Flug eine Reihe von Informationen über die Passagiere anfordern. Diese sogenannten "Passenger Name Records"(PNR) werden mit eigenen polizeilichen oder geheimdienstlichen Datensammlungen abgeglichen. Gegen gefundene "Verdächtige" werden dann Reiseverbote verhängt. Kommen die Fluglinien der Weitergabe von Personendaten nicht rechtzeitig nach, müssen sie mit Verspätungen bei der Abfertigung, Strafzahlungen oder dem Entzug der Überflug- bzw. Landeerlaubnis rechnen (vgl. Passagierdaten-Krimi).

Auch ohne derartige Abkommen werden die Daten aber längst übermittelt, mit der Regierung in Ottawa wurde deshalb beispielsweise eine "Übergangslösung" vereinbart. Die Kommission drückt nun auf die Tube und will das formale Abkommen eilig vom Rat der Europäischen Union zeichnen lassen.

"Wer mit wem schläft"

PNR-Daten enthalten in der Regel Angaben zur Person, Kontoverbindungen, dem genutzten Reisebüro, zuvor angegebenen Essensvorlieben oder im Zusammenhang mit der Reise genutzten Hotels oder Mietwagen. Bürgerrechtler und Datenschützer bemängeln, dass dadurch sogar ersichtlich sei, "wer mit wem schläft": Denn auch Begleitpersonen werden erfasst, wenn diese im gebuchten Zimmer übernachten.

Der Entwurf des nun geplanten Abkommens mit Kanada ist zwar geheim, wurde aber gestern von der Internetplattform Cryptome geleakt. Daraus geht hervor, dass auch "sensible Daten" verarbeitet werden sollen. Hierzu können demnach jene Informationen gehören, die Rückschlüsse auf "rassische oder ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftsmitgliedschaft oder Informationen über die Gesundheit oder das Sexualleben einer Person" erlauben. Im Text wird allerdings nicht gesagt, woher die besagten Angaben kommen sollen.

Allein dies dürfte Kritiker auf die Barrikaden treiben. Doch damit nicht genug: Denn Kanada konnte sich in den Verhandlungen durchsetzen, PNR-Daten auch an Drittstaaten weiterzugeben. Dies sind beispielsweise Behörden jener Regierungen, die eine Übermittlung auch bei Überflügen verlangen. Diese Praxis ist aus Mexiko oder Korea bekannt, die bereits Strafzahlungen für nicht übermittelte Daten verhängen.

Kanada spielte auf Zeit

Ursprünglich sollten die drei Verträge der EU mit den USA, Australien und Kanada als gemeinsames Paket abgeschlossen werden (vgl. Austausch faktenbasierter Reisemuster). Die Verhandlungen mit Kanada hatten sich aber über mehrere Jahre hingezogen. Ein Grund waren die Wahlen 2011. Die Regierung in Ottawa wollte aber auch das Abkommen mit den USA abwarten, um manche weitgehenden Bestimmungen eventuell zu übernehmen. Die Kommission konnte sich dort beispielsweise nicht durchsetzen, die von den USA geforderte Speicherdauer von 15 Jahren zu reduzieren. Stattdessen wird als Erfolg gefeiert, dass im Bereich "schwerer Straftaten" erlangte Daten "nur" 10 Jahre aufgehoben werden dürfen – obwohl keine von beiden Seiten akzeptierte Definition für eine "schwere Straftat" existiert.

Tatsächlich folgt der nun vorliegende Entwurf aber dem weniger strengen Abkommen mit Australien. Kanadische Behörden können beispielsweise nicht selbst auf die Daten zugreifen, sondern müssen auf die Übermittlung warten. Die Speicherdauer beträgt maximal fünf Jahre, Namen müssen für die verarbeitenden Beamten nach 30 Tagen "maskiert" werden. Strittig war auch, wer Auskunft begehren darf. Ursprünglich forderte Kanada, dass nur jene Betroffenen einen Anspruch auf Offenlegung ihrer PNR-Daten haben, die sich im Land aufhalten ( Fluggastdaten bald auch an Kanada).

Die heiklen Angaben zu den "sensiblen Daten" dürfen im Gegensatz zu allen anderen Informationen nicht automatisiert verarbeitet werden. Dies mag als Fortschritt erscheinen: Im Umkehrschluss heißt das aber, dass computergestützte Analyseverfahren eingesetzt werden können, um Auffälligkeiten oder Verbindungen unter den Betroffenen, ihren genutzten Reisebüros und Kontodaten aufzuspüren.

Japan macht Druck

Auch die EU arbeitet daran, ein eigenes PNR-System aufzubauen. Hiervon wären nach gegenwärtigem Stand sogar Flüge zwischen den Mitgliedstaaten betroffen (vgl. Ausweitung der Nutzung von Fluggastdatensätzen geplant). Die Verträge mit den USA, Australien und Kanada enthalten deshalb vorsorglich die Festlegung einer "Reziprozität". Gemeint ist, dass die Behörden jener Länder das spätere EU-System vor jedem Flug ebenfalls mit Passagierdaten versorgen. Auch an etwaigen Erkenntnissen, die durch die Analyse der PNR-Daten gewonnen wurden, sollen die EU-Mitgliedstaaten oder die EU-Polizeiagentur EUROPOL beteiligt werden.

Kompliziert wird die Angelegenheit nun deshalb, da zahlreiche weitere Länder PNR-Systeme errichten oder bereits betreiben. Hierzu gehört etwa Japan, das bereits um ein EU-Abkommen nachgesucht hat. Aber auch Korea, Mexiko, die Vereinigten Arabischen Emirate und Russland wollen die Übermittlung von PNR-Daten verbindlich regeln.

Die EU-Kommission schlägt deshalb vor, ein neues, grundsätzliches Regelwerk für den Abschluss entsprechender Einzelabkommen zu verabschieden. Dort könnten Standards festgeschrieben werden, an die sich die EU bei weiteren Verhandlungen halten muss. Damit sollen umständliche bilaterale Abkommen zwischen einzelnen Staaten vermieden werden, etwa wenn das eigene PNR-System der EU im Parlament scheitern würde. Sofern das EU-System aber Wirklichkeit würde, könnte die Kommission im Namen der Mitgliedstaaten mit den anfragenden Regierungen verhandeln.

Möglich wäre auch, ein pauschales Abkommen mit allen anfragenden Regierungen gleichzeitig auszuhandeln. Dies könnte mehrere Legislaturperioden dauern und erscheint daher unrealistisch. Allerdings könnte sich dieses weltweite Abkommen an der Chicago-Konvention orientieren, die ebenfalls die Weitergabe von Passagierdaten festschreibt. Erfasst ist davon aber lediglich ein Bruchteil jener Kategorien, die in den gegenwärtigen PNR-Abkommen auftauchen. Dies dürfte den Datenhunger der Polizeien und Geheimdienste kaum befriedigen.