Entwarnung: Keine nachträgliche GEZ-Gebührenpflicht für ehemalige DDR-Bürger

Filmwirtschaft bekommt keinen Nachschlag

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Aufgrund von E-Mails besorgter Leser, sowie aufgrund entrüsteter Beiträge in fremden Foren, sei hiermit ausdrücklich klargestellt, dass es sich beim Beitrag Ehemalige DDR-Bürger sollen für Genuss von Westfilmen nachzahlen um einen Aprilscherz handelte. Dieser spielte auf die vor einigen Wochen geäußerten Begehrlichkeiten der Filmindustrie an, das Betrachten illegaler Streaming-Angebote zivil- und sogar strafrechtlich verfolgen zu lassen.

Inzwischen wurde seitens der Leser darauf hingewiesen, dass der vormalige Satiriker Martin Sonneborn diese Idee bereits vor etlichen Jahren gehabt haben soll; auch wurde das Thema andernorts bereits 2009 als Aprilscherz gebracht. Der Heise-Verlag bereitet sich daher auf nachhaltige urheberrechtliche Auseinandersetzungen mit Sonneborn vor. Von Sonneborn ist schon deshalb keine Nachsicht zu erwarten, da seine Partei DIE PARTEI im Beitrag komplett ignoriert wurde, obwohl diese insbesondere in der deutsch-deutschen Frage eine eindeutige Position vertritt. Die ebenfalls von Lesern geäußerte Besorgnis, westliche Nutzer hätten wegen Betrachten von DDR-Fernsehen Ansprüche zu befürchten, seien hiermit ebenfalls zerstreut. Seit 1945 ist das Abhören von Feindsendern nicht mehr rechtswidrig.