Wowereit-Senat blockiert Direkte Demokratie auf Bundesebene

Gisela von der Aue stimmt in der Justizministerkonferenz gegen das Wahlversprechen des Regierenden Bürgermeisters

Der folgende Beitrag ist vor 2021 erschienen. Unsere Redaktion hat seither ein neues Leitbild und redaktionelle Standards. Weitere Informationen finden Sie hier.

In der letzten Woche stimmte die Justizministerkonferenz der Bundesländer über einen Antrag des Bremer Justizsenators Martin Günthner ab, der vorsah, dass die Regierung Merkel aufgefordert wird, bundesweit Volksabstimmungen einzuführen. Der Vorstoß folgte einem Versprechen, das SPD und Grüne vor der Bremer Bürgerschaftswahl im Mai abgegeben hatten. Obwohl Finanzfragen von dieser Form der Bürgerbeteiligung ausgenommen sein sollten, damit Entscheidungen des Bundestages nicht durch Volksentscheide "ausgehebelt" würden, scheiterte der Antrag mit einem Ergebnis von acht zu acht Stimmen.

Für ihn stimmten neben Günthner selbst die Vertreter von Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Brandenburg, Thüringen und Sachsen-Anhalt, gegen ihn die aus Hessen, Sachsen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, dem Saarland und Mecklenburg-Vorpommern. Auch Bayern, wo Ministerpräsident Horst Seehofer und CSU-Gereralsekretär Alexander Dobrindt in der Vergangenheit immer wieder mit der Forderung nach Volksabstimmungen zu Europafragen auf sich aufmerksam machten, ließ Justizministerin Beate Merk den Vorstoß, der so etwas auf den Weg gebracht hätte, nicht befürworten. Den Ausschlag gab aber die Berliner Justizsenatorin Gisela von der Aue, die als einzige SPD-Ministerin mit dem Unionsblock gegen Direkte Demokratie auf Bundesebene votierte. Das ist insofern bemerkenswert, als ihr Chef Klaus Wowereit vor den Abgeordnetenhauswahlen im Kandidatencheck mit der Befürwortung bundesweiter Volksentscheide für sich geworben hatte. Für eine Stellungnahme dazu war kein Vertreter der Berliner SPD erreichbar.

Da aus den Parlamenten kein weiteres Anschieben der Einführung bundesweiter Volksentscheide zu erwarten ist, hat der Verein Mehr Demokratie in Schleswig-Holstein 25.874 Unterschriften für eine Volksinitiative für Volksentscheide ins Grundgesetz gesammelt, die die Kieler Landesregierung dazu zwingen soll, eine Einführung über den Bundesrat voranzubringen. Darüber entscheiden muss der Landtag aber erst nach seiner Neuwahl am 6. Mai 2012. Lehnt er die Volksinitiative ab, dann müssen binnen sechs Monaten 5 Prozent der Wahlberechtigten auf Listen unterschreiben, die bei Behörden ausliegen, damit ein Volksentscheid abgehalten wird.

Schützenhilfe bekamen die Befürworter Direkter Demokratie auf Bundesebene auf der Jahrestagung der Deutschen Sektion der Internationalen Juristen-Kommission. Dort meinte der Verfassungsrichter Peter M. Huber, die Einführung solch eines Instruments wäre "wünschenswert" und der Berliner Staatsrechtslehrer Christoph Möllers bemängelte, dass in Deutschland als einzigem großen EU-Land auch sehr grundlegende und oft nicht mehr rückgängig zu machende Entscheidungen ohne Plebiszit und oft sogar ohne offene Debatte fallen.