Französische Innenministerin will Gesetz zur chemischen Kastration von Sexualstraftätern

Der entsprechende Gesetzesentwurf soll bereits Ende Oktober vorgelegt werden

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Die französische Justizministerin Alliot-Marie plant die chemische Kastration für Sexualtäter als gesetzliche Maßnahme (siehe dazu auch Polens Parlament verabschiedet Gesetz zur Zwangskastration verurteilter Pädophiler). Der entsprechende Gesetzesentwurf soll bereits Ende Oktober vorgelegt werden. Wie Alliot-Marie ausführte, soll die chemische Kastration "freiwillig" während des Absitzens der Gefängnisstrafe oder auch danach erfolgen. Sollte der Täter in letzterem Fall die Behandlung abbrechen wollen, so muss er nach dem Vorschlag der Innenministerin wieder ins Gefängnis.

Die Ministerin reagierte damit nach Informationen von Le Monde auf Forderungen der Mehrheit in der Regierungspartei UMP. Deren Sprecher, Frédéric Lefebvre, hat sich für diese Maßnahme stark gemacht: Man müsse die chemische Kastration endlich für "solche Individuen" gesetzlich verankern, forderte er.

Die Debatte darüber läuft zum Teil über Parteigrenzen hinaus kontrovers. So äußerte sich heute ein Abgeordneter der Parti socialiste entgegen der Meinung des Parteisprechers, der sich gestern gegen die chemische Kastration ausgesprochen hatte. Der Pariser PS-Abgeordnete, Jean-Marie Le Guen, ein Arzt, hält die Maßnahme für ein technisches Mittel, das man in Erwägung ziehen kann.

Am gestrigen Nachmittag hatte Präsident Sarkozy die Innenministerin angewiesen, Mittel zu prüfen, um die Überwachung von Straftätern, die ihre Haft bereits verbüßt haben, zu verstärken, damit Wiederholungstaten besser vermieden werden. Der Präsident hatte zuvor die Familie einer Frau besucht, die Anfang dieser Woche ermordet wurde. Der Fall einer Joggerin, die mutmaßlich von einem Wiederholungstäter getötet wurde, hatte die Debatte über gesetzliche Maßnahmen neu angestoßen. Der Mann, der die Tat gestand, war bereits vor Jahren wegen Entführung und Vergewaltigung einer 11-Jährigen, zu einer mehrjährigen Gefängnisstrafe verurteilt worden. Er wurde im Jahr 2002 zu einer Haftstrafe von elf Jahren verurteilt, jedoch bereits 2007 unter Auflagen wieder freigelassen.

Wie immer in solchen Fällen stehen auch die Richter und Expertisen im Mittelpunkt der Kritik. Wie die Zeitung Le Figaro herausstreicht, gibt es insbesondere Kritik an einem Gutachten, das der Entscheidung zugrunde lag und dem damals Verurteilten attestiert, dass seine "sexuell unterlegte Aggressivität" auf keine psychischen Anomalien zurückgehe, sondern im Zusammenhang mit einer Alkoholabhängigkeit stünde. So wurde der Mann von einem Gericht 2006 schon einmal unter anderem mit der Bedingung freigelassen, dass er sich einer Therapie gegen die Alkoholsucht unterziehe (die anderen Auflagen hießen, dass er einer regelmäßigen Arbeit nachgeht und sich vom Wohnort seines Opfers fernhältt. Da er gegen letztere Auflagen verstieß, musste er wieder ins Gefängnis). Der Figaro zitiert dazu die Aussage eines Justizbeamten, wonach der Verdächtige keinen Schluck Alkohol getrunken habe, bevor er die Joggerin überfiel. Bislang ist noch nicht klar, ob der geständige Mann sein Opfer sexuell missbrauchte.