Lukrative Ausnahme für Spitzel

V-Mann-Prämien werden nicht auf Hartz IV angerechnet

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Die deutschen Ämter für Verfassungsschutz zahlen teilweise beträchtliche Summen an ihre V-Leute aus extremistischen Gruppen. So nahm etwa der im Umfeld des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) heimische V-Mann Thomas R. alias "Corelli" von 1994 bis 2012 insgesamt 180.000 Euro an Spitzelboni ein, ohne dass seine Informationen dazu geführt hätten, dass die Öffentlichkeit von der Existenz der Zelle erfuhr. Und Timo Brandt, der Mitgründer des Thüringer Heimatschutzes, bezog als V-Mann einen durchschnittlichen Monatslohn in Höhe von etwa 3.300 DM.

Die Einkommenssteuern dafür führten die Verfassungsschutzämter selbst ab, weil sich die Empfänger der "Entschädigungen" durch eine Meldung beim Finanzamt enttarnen könnten. Allerdings zahlt man nicht den regulären Tarif von bis zu 42 Prozent, sondern lediglich eine Pauschale in Höhe von 10 Prozent der Prämiensumme. Wegen dieser Enttarnungsgefahr müssen sich V-Leute nach Ansicht der Bundesregierung ihre Spitzelboni auch nicht auf den Hartz-IV-Satz anrechnen lassen. Das ergab eine offizielle Anfrage der Linksfraktion im Bundestag. In der jetzt bekannt gewordenen Antwort darauf heißt es dazu erläuternd, dass V-Leute zum Zeitpunkt ihrer Anwerbung verpflichtet würden, "über ihre Zusammenarbeit mit den Nachrichtendiensten Verschwiegenheit zu wahren", woraus sich "zwingend" ergebe, "dass sie auch den Erhalt von Leistungen nicht offenlegen dürfen".

Weiter zeigt sich die Bundesregierung der Auffassung, dass mit dieser Erklärung auch der Verdacht einer Beihilfe der Verfassungsschutzämter zum Sozialleistungsbetrug ausgeräumt sei. In jedem Fall wolle man auf den Einsatz von V-Leuten auch in Zukunft nicht verzichten, weil er "zu den effektivsten nachrichtendienstlichen Mitteln für eine kontinuierliche Informationsgewinnung" zähle und "für die Sicherheitsbehörden unverzichtbar" sei.