Raubsänger entrechtet "Die Ärzte", "Rammstein" und "Peter Fox"

Gesetz zwingt GEMA zu musikalischer Zuhälterei

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Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA), ein privater Verein mit dubioser Struktur, der aber keine Mafia ist, entrechtet auf Basis des Urheberrechtswahrnemungsgesetzes anständige deutsche Komponisten. Jüngstes Opfer wurden die beliebten Kapellen "Die Ärzte" und "Rammstein", die sich seit Jahrzehnten um das deutsche Liedgut verdient machen. So vergibt die GEMA derzeit Nutzungsrechte an bekannten Musiktiteln an einen Volksmusikanten, der kackfrech deren Lieder nachsingt und Kasse macht - und dies mit dem Segen der GEMA auch darf. Die Urheber haben insoweit keine rechtliche Handhabe, um sich vor den Zudringlichkeiten des Raubsängers zu schützen.

Die GEMA nimmt hierzulande die Nutzungsrechte, Einwilligungsrechte und Vergütungsansprüche am musikalischen Repertoire von Komponisten, Textdichtern und Verlegern wahr. Voraussetzung hierzu ist der von der GEMA vordiktierte Wahrnehmungsvertrag, den Urheber nach dem Motto "friss oder stirb" abschließen können. Die GEMA ist dann nicht nur berechtigt, jedem selbsternannten Barden etc. gegen Entgelt die Nutzung der Werke zu gestatten, sie ist sogar hierzu gesetzlich verpflichtet.

Ein bislang unbekannter Künstler namens Heinz Georg Kramm (nicht verwandt oder verschwägert mit dem GEMA-Kritiker und Musikrechtsexperten der Piratenpartei Bruno Gert Kramm) nutzt diese Rechtslage schamlos aus und betätigt sich derzeit dreist als Trittbrettfahrer. So raubte Herr Kramm Titel wie etwa "Sonne" der Tonkünstler von "Rammstein". Bislang hatte Herr Kramm offenbar nur die Sonne von Mexiko besungen, die jedoch als eine andere Sonne zu betrachten ist. Der piratisierende Barde hat inzwischen ein ganzes Album an geraubten Stücken aufgenommen, darunter offenbar auch Material von Peter Fox, den Sportfreunden Stiller, den Ärzten, den Fantastischen Vier und Westernhagen und nennt dieses provokant "Mit freundlichen Grüßen" - Das verbotene Album.

Den beraubten Künstlern hat es die Stimme verschlagen. Sie müssen fassungslos den rechtmäßigen Gebrauch ihres geistigen Eigentums hinnehmen und hoffen, dass Herr Kramm einen Fehler macht. So ist Kramm lediglich zur authentischen Nutzung berechtigt, nicht aber darf er ein fremdes Werk "bearbeiten", da die GEMA hierzu kein Recht einräumen kann. Kurioserweise ist daher Herr Kramm gehalten, das Werk möglichst ähnlich zu interpretieren, was natürlich Verwechlsungsrisiken provoziert. Grundsätzlich stellt sich auch die Frage einer möglichen "Entstellung des Werks". So wird etwa die Verhunzung eines Werks als Klingelton als Entstellung gesehen, was allerdings bei der bloßen Interpretation durch einen anderen Künstler noch nicht der Fall ist.

Doch dem Raubsänger könnte zum Verhängnis werden, dass die GEMA nur für Musik, nicht aber für Filmwerke zuständig ist. So hat sich nämlich in den 1980er Jahren der Musikfilm dahingehend entwickelt, dass Tonkünstler zum Zwecke der Verkaufsförderung Kurzfilme produzieren, sogenannte Musik-Videos. Das Filmherstellungsrecht jedoch kann die GEMA nicht einräumen. Das Bildrechts-Fachblatt BILD informierte heute die mit Recht besorgte Bevölkerung darüber, dass der Raubsänger statt eines konventionellen Musik-Videos seine Version des Stücks "Junge" mit einer Kollage von Lichtbildern kombiniert, die zwar mit Zoom "bewegt" werden, jedoch kein konventionelles Bewegtbild sind. Die Textdichter "Die Ärzte", welche die Illustration ihres gleichnamigen Stücks missbilligen, haben Herrn Kramm hiergegen mit einer sechsstelligen Schadenersatz-Klage gedroht.

UPDATE: Wie das investigative BILDblog herausfand, ist der sogenannte "Rockerkrieg" zwischen diesem Herrn Kramm und den anderen Barden anscheinend gar nicht echt, sondern eine über die BILD-Zeitung lancierte, perfekt getarnte und undurchschaubare PR-Kampagne, um Tonträger eines gewissen "Heino" zu promoten. Der Autor ist erschüttert, denn er hatte die BILD-Zeitung bisher immer für eine zuverlässige wie hochseriöse Quelle gehalten, und er kann es noch immer nicht fassen, dass sich die BILD-Redaktion die "Reaktion" der Rocker aus den Fingern gesogen haben soll.