Vorratsdatenspeicherung für 5-10 Jahre? Tja, warum nicht?

Außer Kontrolle

Dass die VDS im Zuge der "Neonaziaffäre" erneut gefordert wird, ist nicht wirklich überraschend. Aber die einseitige Berichterstattung der Medien ist erneut deprimierend.

Der folgende Beitrag ist vor 2021 erschienen. Unsere Redaktion hat seither ein neues Leitbild und redaktionelle Standards. Weitere Informationen finden Sie hier.

Es dürfte für die meisten, die die Entwicklungen im Bereich Vorratsdatenspeicherung (VDS) verfolgen, kaum eine Überraschung sein, dass die Schar der "Law and Order"-Fraktion(en) sich im Zuge der gerade erst begonnenen Aufarbeitung des Falls der "Neonazi-Zelle aus Thüringen" reflexhaft auch zum Thema VDS äußern.

Doch auch die Medien zeigen sich momentan erstaunlich unkritisch, wenn es um die Thematik VDS geht. Im Bericht aus Berlin der ARD wurden die berühmten Nebelkerzen geschwenkt, so dass sich der Zuschauer fragen musste, ob hier einseitige Propaganda verbreitet wird oder doch eher schieres Unwissen herrscht.

Das Bundesverfassungsgericht hätte die VDS für zulässig erklärt und eine neue gesetzliche Grundlage gefordert, ließen die Berichtenden die Zuschauer wissen und ließen dabei elegant außen vor, dass das BverfG die derzeitige Rechtsgrundlage für nichtig erklärt hatte und lediglich erklärte, dass eine VDS unter bestimmten Voraussetzungen, so diese gesetzlich zementiert wären, nicht zwangsläufig rechtswidrig sein muss. Daraus eine Forderung des BverfG abzuleiten ist, dezent ausgedrückt, falsch, hinterlässt beim Zuschauer aber den Eindruck, dass auch das BverfG die Unvermeidlichkeit einer VDS anerkennt und es lediglich ein paar Nörgler gibt, die die gesetzliche Neuregelung blockieren - namentlich wurde im "Bericht aus Berlin" die Bundesjustizministerin genannt, die sich "stur stellt".

Dass einerseits die Ministerin eine (wenn auch kürzere) VDS befürwortet, andererseits aber auch andere die VDS ablehnen, blieb ebenso unbeachtet wie die Tatsache, dass nicht, wie im Bericht gesagt, "in ganz Europa die VDS Praxis ist", sondern in etlichen Ländern sich die obersten Gerichte gegen diese Maßnahme ausgesprochen und sie für unvereinbar mit den dort herrschenden Gesetzen erklärt haben.

Dass gerade auch in der öffentlich-rechtlichen Berichterstattung solche Fehler passieren, lässt einmal öfter den Unwillen gegen die ja auch mit "Bildung und Information" begründeten GEZ-Gebühren aufkommen.

Doch die ARD ist keineswegs allein mit ihrer einseitigen Berichterstattung. In der Zeitung Die Welt nimmt sich Torsten Krauel, seit 2009 Ressortleiter im Bereich Innenpolitik, der Thematik "Nazisumpf" an und schreibt in "Ohne Vorratsdaten stochern wir im braunen Nebel":

Die generelle Datenspeicherung hat ihren Sinn. Im Licht der aufgedeckten Verbrechen wäre eine Aufbewahrung aller Verbindungsdaten für mindestens fünf bis zehn Jahre sogar sehr empfehlenswert - einschließlich des Rechts der Strafverfolger, nachträgliche Bewegungsprofile zu erstellen. Die Befürworter einer solchen Speicherung sind keine Nazis, sondern wollen ihnen das Handwerk legen. Das sollten die Kritiker abwägen, bevor sie den Strafverfolgern eine wirkungsvolle Aufklärungsmethode aus der Hand schlagen.