Twittern ist in Mexiko doch kein Terrorismus

Bei der Verbreitung unüberprüfter Meldungen können User im Staat Veracruz künftig dennoch für bis zu vier Jahre in Haft kommen

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Die Staatsanwaltschaft im ostmexikanischen Bundesstaat Veracruz hat die Anklage wegen Terrorismus und Sabotage gegen zwei User fallen gelassen, die nach Angaben der Anklagebehörde über soziale Netzwerke Falschinformationen über Drogenkriminalität verbreitet haben sollen. Die beiden Beschuldigten wurden Mitte der Woche unter Bewährungsauflagen aus der Haft entlassen. Die Terroranklage gegen die Sozial-Media-Nutzer war bei Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International und Article 19 auf massive Kritik gestoßen.

María de Jesús Bravo Pagola und Gilberto Martínez war vorgeworfen worden, Ende August falsche Informationen über angebliche bewaffnete Überfälle auf öffentliche Schulen in der Region Veracruz und Boca del Río verbreitet zu haben. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft soll Martínez über sein Twitter-Account von der Entführung fünf Minderjähriger aus einer Schule berichtet haben, während María de Jesús Bravo über Facebook über einen Schusswechsel zwischen Soldaten und Mitgliedern von Drogenbanden in einer Schule geschrieben haben soll. Nach den Veröffentlichungen hätten Dutzende Eltern in Panik ihre Kinder aus den Schulen der Region geholt.

Der Anklage zum Trotz hatten Menschenrechtsorganisationen harsche Kritik daran geübt, dass beiden Usern Terrorismus zur Last gelegt wurde – ein Straftatbestand, auf dessen Basis sie bis zu 30 Jahren hätten verurteilt werden können. Verteidigerin Claribel Guevara begrüßte deswegen die Freilassung und führte sie auch auf den internationalen Druck zurück. Es habe sich ein "großer Zusammenhalt unter Usern der sozialen Netzwerke" gezeigt, sagte sie.

Der positive Effekt der Falls für die Meinungs- und Pressefreiheit in dem mexikanischen Bundesstaat ist dennoch fragwürdig. Um die Terroranklage fallenzulassen, wurde ein neues Gesetz geschaffen, das eine "Störung der öffentlichen Ordnung" durch Veröffentlichungen von Falschmeldungen "in jedweden Medien" mit bis zu vier Jahren Freiheitsentzug belegt. Das Gesetz kann bei nicht zutreffenden Berichten "über Sprengsätze, Angriffe mit Schusswaffen oder chemische, biologische oder andere gesundheitsschädliche toxische Substanzen" zur Anwendung kommen.