Wer erfindet solchen Schwachsinn?

Außer Kontrolle

Zugriff auf Vorratsdaten für Rechteinhaber? Nur über Bande...

Der folgende Beitrag ist vor 2021 erschienen. Unsere Redaktion hat seither ein neues Leitbild und redaktionelle Standards. Weitere Informationen finden Sie hier.

Seit dem 1.1.2008 ist sie ja nun in Kraft getreten - die umstrittene Vorratsdatenspeicherung (VDS) in Deutschland. Und einige paranoide Hanseln haben natürlich etwas über die im Hintergrund lauernde Gefahr des direkten Zugriffs für Rechteinhaber gefaselt. Hanseln, das sind Leute, die in einer verkehrten Welt alleine leben und bei denen meist auf Grund von falscher Vermittlung Gesetze oder Bestimmungen völlig falsch angekommen sind. Meist lehnen sie sich zu weit aus dem Fenster dabei.

So auch diesmal. Statt auf die Worte eines Politikers wie Dr. Dieter Wiefelspütz zu vertrauen, der zum Thema "Daten aus der Vorratsdatenspeicherung für die Musikindustrie" ganz eindeutig Stellung bezieht, zweifelt man und zweifelt. Dabei hat es doch Herr Wiefelspütz so direkt gesagt:

"Auch wenn Sie "nichts zu verbergen" haben, es wird im Zusammenhang mit der Vorratsdatenspeicherung niemals, ich wiederhole niemals, zu einem Zugriff der Musik- und Filmindustrie auf diese Daten geben. Wer erfindet solchen Schwachsinn? Die Vorratsdatenspeicherung dient der Strafverfolgung. Zugriff wird es nur im Einzelfall mit richterlicher Erlaubnis geben. Die Vorratsdatenspeicherung ist nicht dazu da, das Konsumverhalten von Bürgern auszuforschen." (Quelle: abgeordnetenwatch)

Tja, wer hat´s erfunden? Eine gute Frage. War es die EU, die die Vorratsdatenspeicherung trotz massiver Proteste per Richtlinie vorsah, war es Frau Zypries, die nach dem "Nein" des Bundestages zur VDS persönlich zur Feder/Tastatur griff, um die deutschen EU-Abgeordneten zu bitten, nunmehr die VDS von der Kür zur Pflicht zu erheben? Waren es die, die trotz Bauchschmerzen zustimmten, aber doch heroisch eine Zusatzerklärung unterzeichneten, in der sie ihre Bauchschmerzen erläuterten?

Oder vielleicht doch diejenigen, die hinter dem kleinen Zusatz, dass die VDS-Daten nicht nur bei schweren Straftaten, sondern auch bei "mittels Telekommunikation begangenen Straftaten" genutzt werden dürfen, schon ein Spiel über Bande sahen? Für diese "Hanseln" passt natürlich eine momentan erwogene Änderung der EU-Richtlinie zum Datenschutz in der elektronischen Kommunikation ganz in ihre Verschwörungstheorie. So sollen, würden diese Änderungen angenommen, IP-Adressen nicht mehr personenbezogene Daten darstellen, wenn sie nur indirekt mit einer Person verknüpft werden können, also sozusagen über Bande.

Dadurch würde dann die Nutzungsbeschränkung für diese Daten, die im Zuge der Vorratsdatenspeicherung anfallen, wegfallen - freie Fahrt für den direkten Auskunftsanspruch? Explizit wurde in den Änderungsanträgen gefordert, dass die Verkehrsdaten auch bei Eigentumsverletzungen gelten sollen. Mittlerweile ist aber wieder alles gut - der Änderungsinitiator, Herr Alvaro von der FDP, hat die Anträge zurückgezogen und es bleiben nur ein paar Hansel, die weiterhin vom direkten Auskunftsanspruch sprechen oder von VDS-Daten für die Rechteinhaber. Die Vernünftigen, die vertrauen auf Herrn Wiefelspütz und Co. So wie man ja auch im allgemeinen gerade Politikern ihre Versprechungen und Ehrenworte glaubt.