50 Jahre Abhöraffäre

CDU-Minister machten schon vor einem halben Jahrhundert den Pofalla

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Heute vor genau 50 Jahren begann am 06.09.1963 mit einem Artikel in der ZEIT „Sagte Höcherl die Wahrheit? - Der Verfassungsschutz bricht seit Jahren das Postgeheimnis“ der größte Abhörskandal der Nachkriegsgeschichte. Der Journalist Peter Stähle nahm Berichte über alte Kameraden im „Bundesamt für Verfassungsschutz“ zum Anlass, auch auf die ruchbar gewordene Abhörtätigkeit auf deutschem Boden hinzuweisen.

Nach der Spiegel-Affäre vom November 1962 hatten sich Politikern und Journalisten über offenkundige Abhörmanöver beschwert. So erinnert sich der ehemalige SPD-Sprecher Franz Barsig: Auf dem Höhepunkt der Spiegelkrise telefonierte ich am Abend mit einem sehr hohen Beamten der Bundesregierung und plötzlich kam in das Gespräch eine Stimme herein und die sagte: 'Das brauchen wir nicht mitschneiden.'

Bundesminister für Post- und Fernmeldewesen Richard Stücklen und Innenminister Hermann Höcherl, beide CDU, wollten davon nichts wissen - schließlich wahrte man ein Staatsgeheimnis. Stähle ging in seinem Beitrag davon aus, die offenkundig akzentfrei deutschsprachigen Abhörer seien für den westdeutschen Inlandsgeheimdienst tätig. Süffisant merkte der Journalist an, die Bonner Parlamentarier und wohl auch die Strafbehörden müssten klären, wie es möglich sei, dass ausgerechnet diese Grundrechtshüter seit Jahren das Post- und Fernmeldegeheimnis systematisch durchlöcherten. Stähle mutmaßte, die Verfassungsschutzzentrale in Köln lasse Telefongespräche zahlreicher Bundesbürger abhören. Damit lag er falsch.

Den Deutschen waren Eingriffe in den Fernmeldeverkehr aufgrund Artikel 10 GG verboten, der hierfür eigens eine gesetzliche Grundlage forderte, die es damals nicht gab. Schon Stähle wies in seinem Beitrag auf Artikel 5, Absatz 2 des Deutschland-Vertrages von 1955 hin, der den Alliierten das Recht zur Überwachung zubilligte. Tatsächlich waren es auch die Alliierten, welche bis 1968 die Überwachung organisierten. Auf der Arbeitsebene jedoch wurde das Abhören schon wegen der Sprachkenntnisse von deutschen Angestellten geleistet. Wenn deutsche Schlapphüte etwas erfahren wollten, klopften sie bei den Alliierten an.

Das Erscheinen des ZEIT-Artikels führte zu einer Diskussion über die offensichtlich verfassungswidrige Zusammenarbeit der Dienste und zum Einsetzen eines Untersuchungsausschusses. Höcherl kommentierte, die Beamten könnten nicht den ganzen Tag mit dem Grundgesetz unter dem Arm herumlaufen, und erklärte damit faktisch das Problem für beendet. 1968 antwortete der Rechtsstaat mit dem G10-Gesetz, das offiziell den deutschen Diensten die Befugnis zum Abhören übertrug.

Wie der Historiker Prof. Dr. Josef Foschepoth nach jahrelangen Forschungen herausfand, hatte sich hinter den Kulissen jedoch auch auf alliierter Seite wenig geändert. Der Umfang des Abhörens war nach Hinzutreten der deutschen Dienste erst recht angestiegen. Verwaltungsrichter Dr. Bertold Huber, seit 1997 Mitglied der G 10-Kommission des Bundes, führt in einem diese Woche erschienenen Fachartikel aus, dass insbesondere die strategische Überwachung des Ausland-Ausland- Telekommunikationsverkehrs durch den BND derzeit ohne gesetzliche Grundlage erfolgt ("Die strategische Rasterfahndung des Bundesnachrichtendienstes – Eingriffsbefugnisse und Regelungsdefizite", NJW 2013, 2572).