Mord an Siegfried Buback: Gibt es einen Fußabdruck vom Schützen?

Fußspur könnte Hinweis auf Tatbeteiligten geben, Gericht zeigt kein Interesse

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Ein Sachverhalt im Prozess gegen die ehemalige Terroristin der Roten Armee Fraktion (RAF), Verena Becker, lässt aufhorchen: Michael Buback, Sohn des von der RAF 1977 ermordeten Generalbundesanwalts Siegfried Buback, ist in einem Asservatenverzeichnis vom Bundeskriminalamt (BKA) auf einen Gipsabdruck einer Fußspur aufmerksam geworden, die in unmittelbarer Nähe des Fundortes vorgefunden wurde, an dem die Täter das Tatmotorrad abgestellt hatten. Laut der kriminaltechnischen Abteilung des BKA wird der Gipsabdruck einem Schuh der Größe 40 zugerechnet. Verena Becker, von der Michael Buback vermutet, dass sie die tödlichen Schüsse auf seinen Vater abgefeuert haben könnte, hat ebenfalls Schuhgröße 40, wie in dem Prozess auf Anfrage Bubacks vom vorsitzenden Richter angegeben wurde.

Die damaligen Ermittler mussten die Fußspur offensichtlich für so wichtig befunden haben, dass sie einen Gipsabdruck angefertigt haben. Für Buback ein Hinweis darauf, dass es sich bei der Fußspur möglicherweise um die Fußspur von einem der Täter handelt. Laut Buback war die Fußspur die einzige, die an dem Ort gefunden wurde.

Doch wie so oft in dem Fall, vertritt Bundesanwalt Walter Hemberger eine andere Meinung. Auf seinem Blog schreibt Michael Buback: "Bundesanwalt Hemberger erklärt, die Fundstelle sei zehn bis 15 Meter von der Brückenkammer entfernt und es habe keine Veranlassung für die Täter gegeben, zum Bach hinunterzugehen." Woher Hemberger die Gewissheit hat, dass es für die Täter keinen Grund gab, sich in einem Radius zu bewegen, der zwischen 10 und 15 Metern abseits des Ortes liegt, an dem das Motorrad abgestellt wurde, wird nicht ersichtlich.

Doch auch der Verteidiger Verena Beckers, Rechtsanwalt Michael Euler, als auch der Vorsitzende Richter, Herrmann Wieland, scheinen den Bundesanwalt in seiner Meinung, das an dem Hinweis nichts dran sei, zu unterstützen. Euler sagt laut Buback: "Sie sind nicht der Finder dieser Spur, Herr Buback." Und der Vorsitzende Richter erklärt kurz und bündig, nachdem Buback gefordert hatte, man müsse diesem Sachverhalt nachgehen: "Wenn wir meinen, wir müssen etwas machen innerhalb unserer Amtspflicht, werden wir das tun."

Eine mögliche Erklärung, wie es zu der Fußspur kommen konnte, liefert die Frau Michael Bubacks: "Auch Terroristen haben menschliche Bedürfnisse. Die vermutlich weibliche Person mit der Schuhgröße '40' ist am Bachrand auf Toilette gegangen." Kam der Fußabdruck also zustande, als einer der Terroristen nach der Tat ausgetreten ist? Für die Bundesanwaltschaft ein offenbar absurder Gedanke.

Wie Michael Buback auf seinem Blog schreibt, käme es nun darauf an, den Fußabdruck, der am Tatort gefunden wurde, mit dem Sportschuh abzugleichen, den Verena Becker bei ihrer Verhaftung getragen hat. Doch Buback befürchtet, dass die Asservate möglicherweise nicht mehr vorhanden sind.