Blogger gegen Amazon

Das Internet-Kaufhaus soll davon abgebracht werden, Saisonarbeitskräfte teilweise von der Arbeitsagentur bezahlen zu lassen

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Vor einigen Tagen wurde bekannt, dass das Internet-Kaufhaus Amazon den § 46 SGB III dazu nutzt, um sich Saisonarbeitskräfte teilweise von der Arbeitsagentur bezahlen zu lassen. Dazu werden Arbeitslose im Rahmen von "Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung" sechs Wochen lang eingestellt, von denen Amazon selbst aber nur vier bezahlen muss. Die restlichen zwei begleicht das ehemalige Amt.

Dort meint man dazu auf Nachfrage von Telepolis, die bei Amazon durchgeführten Maßnahmen entsprächen der geltenden Rechtslage und seien "ein erfolgreiches arbeitsmarktpolitisches Instrument, welches bei vielen Arbeitgebern eingesetzt wird". "Nicht wenige Bewerber" so Pressereferentin Ilona Mirtschin, "die sonst kaum eine Chance auf eine Beschäftigung bekommen hätten, konnten so eine Arbeitsstelle antreten."

Einige Blogger sehen das allerdings nicht so und sprechen vom "Ausnutzen einer Gesetzeslücke", weil das Eingliederungs- und Einarbeitungsargument ihrer Ansicht nach bei nur kurzfristig beschäftigten Saisonarbeitern nicht greift - vor allem dann, wenn manche davon jedes Jahr neu rekrutiert werden. Hartmut Finkeldey und Elmar Benninghaus wollen deshalb ihre Bücher nicht mehr von Amazon vertrieben sehen; der Spiegelfechter und die Nachdenkseiten keine Partnerlinks mehr setzen. Der daraus entstehende wirtschaftliche Schaden für beide Seiten dürfte den Kleinunternehmern allerdings im Zweifel deutlich mehr weh tun als dem Konzern. Andererseits bringt die Aktion den Autoren auch Aufmerksamkeit, was sich in höheren Verkaufszahlen bei anderen Buchhändlern niederschlagen könnte.