Voller Schutz nur bei Eintrag in ein Copyrightregister

Experten empfehlen der EU-Kommission Maßnahmen gegen Rechtsunsicherheit

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Weil der Immaterialgüterrechtsschutz bis zu 70 Jahre nach dem Tod eines Autors dauert und ohne Antrag als automatisch gewährt gilt, gibt es immer mehr so genannte "verwaiste Werke", für die sich kein Rechteinhaber mehr interessiert, die aber trotzdem nicht von dritten verwertet werden dürfen. Besonders problematisch ist die Situation bei Filmen, die mit der Zeit zu Essig zerfallen können und unwiederbringlich verloren sind.

Nun empfiehlt das Comité des Sages der EU-Kommission, dass sie Bibliotheken, Museen und Galerien die Digitalisierung von Werken ohne Zustimmung der Rechteinhaber erlauben sollte, wenn Bilder, Filme oder Bücher nicht mehr verwertet werden.

Darüber hinaus rät der Expertenbericht dem supranationalen Organ, im Hinblick auf die "kreative Explosion" im Internet, wo Rechteinhaber häufig gar nicht ausfindig gemacht werden können, eine Registrierung zur Voraussetzung dafür zu machen, dass ein Werk vollständigen Immaterialgüterrechtsschutz genießt. Dafür müsste die Berner Übereinkunft geändert werden – ein internationaler Vertrag, bei dessen Novellierungen in der Vergangenheit allerdings stets die europäischen Länder die treibenden Kräfte waren.