EU öffnet die Schleusen für versteckte Inflation

Seit heute dürfen Lebensmittelhersteller weniger Ware in ihre Verpackungen füllen

Der folgende Beitrag ist vor 2021 erschienen. Unsere Redaktion hat seither ein neues Leitbild und redaktionelle Standards. Weitere Informationen finden Sie hier.

Auf Betreiben der Europäischen Union gilt seit heute in Deutschland ein neues Lebensmittelrecht, das es Herstellern erlaubt, gewohnte Packungen mit weniger Ware zu befüllen. Bisher war dies nur in einigen Fällen legal, etwa bei Süßwaren oder Frühstücksflocken. Das führte dazu, dass bei diesen Produkten heimliche Preiserhöhungen über eine geringere Befüllung durchgesetzt wurden, die viele Verbraucher erst dann bemerkten, als es bereits zu spät war.

Nun können solche versteckten Preiserhöhungen auch bei Tetrapack-Getränken, Schokolade und vielen anderen Lebensmittel legal durchgeführt werden. Ausnahmen gelten lediglich für Wein, Sekt und Likör. Werden solche versteckten Teuerungen bei vielen Produkten fast gleichzeitig durchgeführt, dann fällt auch ein wichtiger Indikator weg, an dem Verbraucher Inflation ablesen können. Abhilfe schaffen könnte hier lediglich ein konsequenter und genauer Blick auf den Preis pro Kilo oder Liter, der jedoch auf vielen Produkten fehlt.