Schwarz-Gelb vertagt Bafög-Erhöhung und setzt das Stipendienprogramm durch

Da Schwarz-Gelb wahrscheinlich das letzte Mal im Bunderat die Mehrheit hat, wurde schnell die Zustimmung zum umstrittenen einkommensunabhängigen Stipendienprogramm mit der Übernahme der Kosten durch den Bund erkauft

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Vor der Sommerpause hat die schwarz-gelbe Regierung nicht nur die so genannte Gesundheitsreform beschlossen, die vor allem für den Mittelstand weniger Netto vom Brutto bedeutet und statt Sparen nur den Geldhahn aufdreht. Sie hat auch im Bundesrat, da Schwarz-Gelb gerade noch die Mehrheit hat, schnell die längst überfällige Erhöhung des Bafögs verschoben und dem Vermittlungsausschuss zugewiesen, weil die Länder die Kosten nicht mittragen wollen.

Bezeichnender aber ist, dass das von den Liberalen stammende Nationale Stipendienprogramm noch schnell im Bundesrat durchgesetzt wurde. Damit macht Schwarz-Gelb deutlich, dass sie von Chancengleichheit wenig hält. Angeblich soll mit monatlich 300 Euro, die einkommensunabhängig also auch an diejenigen gezahlt werden, die es gar nicht benötigen, die Elite gefördert werden, um so "das Begabungspotential an deutschen Hochschulen optimal" auszuschöpfen. Da 300 Euro zur Finanzierung eines Studiums nicht reichen, kommt dies vor allem den Studenten aus besser gestellten Schichten zugute, die somit ein Geschenk erhalten.

Gefördert werden sollen damit die besten 10 Prozent der Studenten, 8 Prozent mehr als bisher, die Regierung spricht von 160.000. Wie die Sache steht, sieht man daran, dass die Bundesregierung die Länder hier deswegen einfangen konnte, weil der Bund - im Gegensatz zur Bafögerhöhung - den zunächst geplanten Anteil der Länder zur Finanzierung von 75 Euro pro Stipendium übernimmt.

Die Hälfte des Stipendiums wird so vom Staat gezahlt, die andere Hälfte müssen die Hochschulen von privaten Dritten einwerben. Der Staat stockt dann zu den vorhandenen Geldmitteln seinen Anteil auf, gewährt den Spendern aber Steuernachlässe, so dass der staatliche Anteil in Wirklichkeit höher liegt. Zudem soll den Geldgebern eine "Zweckbindung für bestimmte Fachrichtungen oder Studiengänge" der Stipendien ermöglicht werden. Weniger angesehene Hochschulen oder solche, die in strukturschwachen Regionen angesiedelt sind, dürften dabei das Nachsehen haben - auch wenn die Regierung dies bestreitet. So wird die Schere in der Ausbildung zwischen den Schichten und den Hochschulstandorten noch weiter auseinander gehen, auch wenn man in das Gesetz hineingeschrieben hat, dass nicht nur Begabung und Leistung, sondern auch gesellschaftliches Engagement oder familiäre Herkunft (Migrationshintergrund) berücksichtigt werden sollen.

Nicht unerheblich dürften daher auch die zu erwartenden Bürokratiekosten sein, wenn folgende Auswahlkriterien überprüft und abgewogen werden sollen:

"Die Stipendien werden nach Begabung und Leistung vergeben. Neben den bisher erbrachten Leistungen und dem bisherigen persönlichen Werdegang sollen auch gesellschaftliches Engagement, die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen, oder besondere soziale, familiäre oder persönliche Umstände berücksichtigt werden, die sich bei- spielsweise aus der familiären Herkunft oder einem Migrationshintergrund ergeben."

Die Hochschulen sollen zudem verpflichtet werden, "regelmäßig" zu prüfen, ob Begabung und Leistung des Stipendiaten oder der Stipendiatin eine Fortgewähr des Stipendiums rechtfertigen".