Deutschland schaltet sich ab

Experten kritisieren Störerhaftung bei offenen WLANs

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Während man im Ausland nahezu an jeder Ecke und sogar in städtischen Bussen freies WLAN bekommt, gilt derartiger Service in dem Land, wo Revolutionen durch den Kauf von Bahnsteigkarten gefährdet werden, als "gefährliche Einrichtung". Bei einer Experten-Anhörung im Düsseldorfer Landtag waren sich die sieben erschienenen Fachleute weitgehend einig, dass das derzeitige Prinzip der Störerhaftung bei offenen WLANs erhebliche Rechtsunsicherheit erzeugt und überarbeitet werden muss. Nach derzeitiger Rechtsprechung fallen bestimmte WLAN-Betreiber (Cafes, Hotels, gemeinnützige Vereine, Privatpersonen) nicht unter den Haftungsausschluss des § 8 TMG, der für Telekommunikationsdienstleister gilt.

Dr. Julius Mittenzwei vom Chaos Computer Club wies in seiner Stellungnahme auf die Praxis der Abmahner hin, die in Rechtsstreiten bei Verweis auf § 8 TMG erfahrungsgemäß die Sache im Sande verlaufen lassen. Spannend sei hierbei eine beim LG München 1 anhängige negative Feststellungsklage zur Klärung dieser Rechtsfrage.

Rechtsanwältin Iwona Husemann von Verbrauchzentrale NRW berichtete, rund 6 % der Bevölkerung, nämlich ca. 4,3 Millionen Personen, seien einer repräsentativen Umfrage von infratest dimap 2012 schon einmal abgemahnt worden. Hotelverbandes Deutschland (IHA). Der Vertreter von DEHOGA NRW/Hotelverband Deutschland (IHA) gab an, dass heute für 60% der Hotelgäste die Bereitstellung von WLAN ein wichtiger Faktor sei. Das Haftungsrisiko stehe dabei kaum in einem Verhältnis zu dem angebotenen Service, könnte aber für den Betreiber ruinöse Ausmaße annehmen. Der Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V. - eco beklagte, dass aufgrund der Abmahnwelle viele Hotels etc. kostenfreies WLAN wieder eingestellt hätten.

Rechtsanwalt Dr. Dieter Frey hält es für unwahrscheinlich, dass es bei einer Abschaffung der Störerhaftung zu mehr Verletzungen käme, lediglich die Verfolgbarkeit würde erschwert. Der Frankfurter Richter Dr. Reto Manz verwies auf ein von Kabel Deutschland in Berlin seit über sechs Monaten betriebenes offenes WLAN, bei dem es bisher zu keinem einzigen Fall einer Abmahnung gekommen ist. Sein Berliner Kollege Dr. Ulf Buermeyer zog den Vergleich zum Streaming, das schon aufgrund von Nachweisschwierigkeiten auch kaum verfolgbar sei. Eine lückenlose Überwachung entsprechender Nutzung sei daher ohnehin illusorisch.

Für unfreiwillige Komik sorgte die einzig abweichende Stellungnahme eines obskuren Vereins, der vorgibt, sich um die Wahrnehmung der musikalischen Aufführungs- und mechanischen Vervielfältigungsrechte zu kümmern. Ein angemessenes Aufkommen der Kreativen, die immer stärker auf die Verwertung ihrer Werke im Internet angewiesen seien, könne nur durch Beteiligung derer sichergestellt werden, die einen wirtschaftlichen Nutzen aus der Zugänglichmachung von Inhalten Dritter ziehen. Ein Vertreter dieser eigenartigen Organisation traute sich jedoch nicht in die Anhörung.