ALG II: Juhu, ein Fünftel schafft den Ausstieg. Oder doch nur 1%?

Außer Kontrolle

Nach dem Jobwunder nun das Wiedereintrittswunder: 23% der ALG-II-Empfänger sollen 2012 den Ausstieg aus dem ALG II-Bezug geschafft haben. Die Zahl trügt.

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"Nur jeder vierte ALG II-Empfänger findet einen Job" oder "Fast 25% der ALG II-Bezieher werden erfolgreich vermittelt" – die Betrachtungsweise ist verschieden, doch die Aussagen sind mehr oder minder identisch. Immerhin fast 25% der ALG II-Bezieher, so heißt es derzeit, verabschiedeten sich 2012 aus dem ALG-II-Bezug, um eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Nicht nur wird in manchen Zeitungen fröhlich suggeriert, hier handle es sich um von den Jobcentern vermittelte Erwerbstätigkeiten, auch wird dabei ausgelassen, um welche Art von Erwerbstätigkeiten es geht. Dies ist jedoch wichtig, um zu bewerten, ob die vermeintliche Erfolgsmeldung tatsächlich eine ist.

Fälle, nicht Personen – ein kleiner, aber unfeiner Unterschied

Sieht man sich die Zahlen der Bundeagentur für Arbeit an, so wird klar, dass die 23% sich aus Abgängen in Tätigkeiten des 1. und 2. Arbeitsmarktes aufspalten. Während 16% auf den 1. Arbeitsmarkt entfallen, sind immerhin 7% lediglich Tätigkeiten des 2. Arbeitsmarktes, was bedeutet, dass hierunter beispielsweise auch die sogenannten "1-Euro-Jobs" (Tätigkeiten mit Mehraufwandsentschädigung) fallen. Diese "Abgänge" sind also nur Scheinabgänge, da sie ja im ALG-II-Bezug verbleiben. Wieso sie dennoch unter ALG-II-Abgänge fallen, wird deutlich, wenn die Formulierungen der BA genau betrachtet werden. So werden bei den Abgängen nicht etwa die Personen gezählt, sondern die "Fälle", was heißt, dass eine Person zwar (z.B. durch den 1-Euro-Job) im ALG-II-Bezug verbleibt, jedoch nicht mehr der Fallbearbeitung unterliegt.

Einfach ausgedrückt: Hat ein Sachbearbeiter 10 Fälle auf dem Schreibtisch und alle 10 Personen landen 4 Monate lang in einem 1-Euro-Job, so wird vermerkt, dass immerhin 10 Fälle aus dem ALG-II-Bezug herausgefallen sind, auch wenn weiterhin ALG II gezahlt wird. Werden diese 10 Personen nach dem 1-Euro-Job in den nächsten 1-Euro-Job vermittelt, so zählen sie erneut als 10 Abgänge, obgleich sich hier keineswegs 10 Personen dauerhaft aus dem ALG-II-Bezug verabschiedet haben.

Diese "Integrationskennzahl" wurde bei den meisten Meldungen verschwiegen und stellt sich wie folgt dar:

"Für jeden erwerbsfähigen Leistungsberechtigten kann pro Bezugsmonat eine Integration gezählt werden. Deshalb ist es denkbar, dass – statistisch betrachtet – ein und dieselbe Person bis zu zwölf Mal pro Jahr in ein Beschäftigungsverhältnis integriert wird. Die Kennzahl gibt also nicht wieder, wie viele verschiedene Personen im vergangenen Jahr in ein Beschäftigungsverhältnis integriert wurden, sondern die Anzahl der Integrationen bezogen auf den durchschnittlichen Bestand an erwerbsfähigen Leistungsberechtigten."

Erwerbstätigkeit – hurra. Und ALG II ...

Wer bei der BA weitergräbt, der findet allerdings ein paar Zahlen, die tatsächlich weiterhelfen. So gibt es z.B. die monatliche Abgangsrate - also die Chance, durch Aufnahme einer Beschäftigung die Arbeitslosigkeit (nicht den ALG-II-Bezug) zu beenden. Diese betrug 2012 6,6%, wobei hier aber nicht die ALG-II-Bezieher gemeint sind (bei ihnen ist die Rate lediglich mit 3,2% beziffert). Doch auch bei diesen 3,2% ist nicht ersichtlich, ob der ALG-II-Bezug damit beendet wäre - denn auch Erwerbstätigkeiten, die lediglich mit Hilfe von ergänzenden Leistungen der BA ein Auskommen ermöglichen, sind inbegriffen.

Wie viele Personen (!) also den ALG-II-Bezug dauerhaft beenden, ist aus diesen Zahlen nicht einmal ableitbar. Dafür gibt ein Methodenbericht der BA einige Aufschlüsse darüber, wie viele es "schaffen". "Übergänge von Arbeitslosen und erwerbsfähigen Leistungsberechtigten aus der Grundsicherung für Arbeitsuchendein sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen" ist dieser Methodenbericht betitelt.

Für die Zeit zwischen Juli 2010 und Juli 2011 (aktuellere Daten sind nicht verfügbar) zeigte sich, dass nur wenige, die eine Erwerbstätigkeit aufnahmen, auch tatsächlich den Hilfebezug beendeten. Während 1,7% der ALG-II-Empfänger zwar eine sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit aufnahmen, jedoch weiterhin hilfebedürftig blieben, gelang es lediglich 0,3%, nunmehr ohne Hilfeleistungen der BA auszukommen. Weitere 1,7% verließen den ALG-II-Bezug, waren jedoch bereits in einer Erwerbstätigkeit eingegliedert.

Auch geht durch die "Fallbetrachtung" nicht hervor ob es sich um eine dauerhafte Einstellung des ALG-II-Bezuges handelt. Immerhin 25% der Personen, die 2012 ihre Hilfebedürftigkeit beendeten, mussten nach drei Monaten bereits erneut ALG II beantragen, z.B. weil die vorübergehende Mehrarbeit nicht mehr vorhanden, die Probezeit nicht erfolgreich absolviert oder aber die Stelle sowieso nur kurzfristig ausgeschrieben war (z.B. bei Saisonarbeit).

Es ist bedauerlich, dass derartige Betrachtungen, wie sie z.B. regelmäßig auf der Seite O-Ton Arbeitsmarkt" vorgenommen werden, von den "Großen" in der Medienbranche eher wenig Aufmerksamkeit finden.