Entscheidung zur Onlinedurchsuchung rückt näher

Außer Kontrolle

Das Bundesverfassungsgericht wird am 27.2.2008 über die umstrittene Onlinedurchsuchung urteilen.

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Manch ein Bundesland (wie z.B. Bayern) kann es ja gar nicht abwarten, Nordrhein-Westfalen zu folgen und die Onlinedurchsuchung (ob heimlich oder nicht) einzuführen. Warten auf den Urteilsspruch der Richter in Karlsruhe? Nein, dazu wäre ja alles viel zu dringlich. Nun wird man aber hoffentlich noch die 25 Tage abwarten können, denn am 27.02.2008 wird man in Karlsruhe das Urteil über die vielkritisierte Maßnahme sprechen.

Die ganze Angelegenheit "Onlinedurchsuchung" hat allerdings schon jetzt das Zeug zur absoluten Posse. Ein Ex-Innenminister, der meinte, die Maßnahme könne sich durch eine Dienstanweisung regeln lassen; ein Staatssekretär, der die Maßnahme durchwinkte, sich noch jetzt dazu äussert und vermeintlich technisch versierte Statements darüber abgibt, während er sich andererseits als nicht mehr zuständig (schon gar nicht sachlich) wähnt und insofern auch der Aufforderung, einem Ausschuss Rede und Antwort nicht nachkommt. Was dann netterweise als "unwürdiger Vorgang" abgehandelt wird weil es keine Möglichkeit gibt ihn zur Antwort zur zwingen. Eine Justizministerin und ein Innenminister, die sich öffentlich in die Haare bekommen und jede Menge absurd anmutender Ideen, wie denn die Onlinedurchsuchung nun funktionieren soll - während ein BKA-Präsident mantrahaft wiederholt, dass die Onlinedurchsuchung sein muss, während sie einerseits gegen versierte Terroristen helfen, andererseits aber genau für diese ungeeignet ist da sie sich leicht entziehen können.

Wenn am 27.02.2008 ein hoffentlich sehr klares Urteil gesprochen wird, wird es wohl wieder heissen: wir benötigen die Onlinedurchsuchung dennoch. Wir benötigen also eine Verfassungsänderung. Same procedure...