GEMA will Geld für Creative-Commons-Stück

Weil ihr dieser Wunsch nicht erfüllt wurde, klagt die Verwertungsgesellschaft vor dem Amtsgericht Frankfurt gegen den Verein Musikpiraten

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Das Bild der Musikverwertungsgesellschaft GEMA in der Öffentlichkeit wird trotz der teuren Werbekampagne "Musik ist uns was Wert" immer schlechter: Kaum jemand zeigt Verständnis für die extremen Preiserhöhungen bei Speichermedien und Gaststätten, für die Hausdurchsuchungen bei Online-Demonstranten und dafür, dass nur fünf Prozent der dort gemeldeten Musiker die Regeln bestimmen dürfen. Diese Regeln sehen dann erwartungsgemäß so aus, dass diese fünf Prozent (oder 3.400 Personen) der Berliner Zeitung zufolge mit durchschnittlich 140.000 Euro im Jahr 65 Prozent der Einnahmen zugeschustert bekommen, während ein Großteil der Musiker ohne Stimmrecht darben muss.

Angesichts dieses PR-Desasters könnte man auf die Idee kommen, dass sich die GEMA kompromissbereit zeigt, um ihrer Auflösung vorzubeugen, die immer öfter gefordert wird. Doch das Gegenteil ist der Fall: Nun verklagt die Verwertungsgesellschaft den im Umfeld der Piratenpartei entstandenen gemeinnützigen Verein Musikpiraten vor dem Amtsgericht Frankfurt. Anlass dafür ist, dass der jedes Jahr einem Free! Music! Contest veranstaltet, dessen Siegerstücke auf einer CD unter Creative-Commons-Lizenz veröffentlicht werden. Zu den Gewinnern zählte im letzten Jahr auch das Projekt Texas Radio, das sich aus den Musikern Electronico und ElRon XChile zusammensetzt. Beide wollen ihre Musik unter Pseudonym und nicht unter ihren bürgerlichen Namen veröffentlichen.

Deshalb will die GEMA Geld für die Produktion der CD. Dabei bestreitet die Verwertungsgesellschaft gar nicht, dass weder das Stück noch die Pseudonyme bei ihr gemeldet sind. Ihren Anspruch begründet sie alleine damit, dass es ja sein könnte, dass einer der beiden Musiker, die anonym bleiben wollen, mit bürgerlichen Namen bei ihr Mitglied ist. Dann spielt es ihren Reglen nach nämlich gar keine Rolle, ob er das Stück bei der Verwertungsgesellschaft gemeldet hat. Denn hat er einmal den Vertrag unterzeichnet, dann will die GEMA alle Rechte an seinen Stücken wahrnehmen – egal, ober ein Musiker das will oder nicht. Aus diesen Gründen droht das Verfahren für die Verwertungsgesellschaft gerade dann zu einer Niederlage zu werden, wenn sie es gewinnt. Denn je mehr Menschen von einer Beweislastumkehr wie der "GEMA-Vermutung" Kenntnis erlangen, desto lauter dürfte der Ruf nach einer Änderung dieser Rechtslage werden.