Fall Mollath: Oberlandesgericht Nürnberg verwirft Beschwerde

Justizbehörde sieht keine Untätigkeit des Gerichts in Regensburg – Arzt Markus Reichel äußert sich zu Attest

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Das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg hat die Beschwerde des Verteidigers von Gustl Mollath, Gerhard Strate, verworfen.

Am 28. Mai hatte der Anwalt Beschwerde bei der Justizbehörde in Nürnberg eingelegt, da das Landgericht in Regensburg nicht bereit war, das Urteil, das 2006 zur Unterbringung von Gustl Mollath in der forensischen Psychiatrie in Bayreuth führte, auszusetzen. Strate wirft dem Regensburger Landgericht Untätigkeit vor. Dort liegt der Wiederaufnahmeantrag des bekannten Strafverteidigers bereits seit Februar - die Regensburger Staatsanwaltschaft reichte ihren Wiederaufnahmeantrag am 18. März ein.

In einer Pressemitteilung des OLG heißt es, „eine Untätitgkeitsbeschwerde sei gesetzlich nicht vorgesehen.“ Früher habe es zwar die Möglichkeit einer solchen Beschwerde gegeben, aber seit Ende 2011 seien „die rechtlichen Folgen einer überlangen Verfahrensdauer ... gesetzlich geregelt.“ Das Gericht in Nürnberg verwies außerdem darauf, dass man die Beschwerde auch nach der alten Rechtslage hätte verwerfen müssen.

Alleine aus der Tatsache, dass das Landgericht in Regensburg noch nicht über den Antrag von Strate zur Aussetzung der Unterbringung entschieden habe, können man keine Rechtsverweigerung herleiten. Das Gericht in Regensburg erklärte am 28. Mai, dass es über die Aussetzung der Unterbringung erst entscheiden könne, wenn es über die beiden Wiederaufnahmeanträge entschieden habe. Die Vorsitzende Richterin der Kammer sagte im Mai, dass aufgrund der „Komplexität“ der Sach- und Rechtslage noch nicht klar sei, ob die Wiederaufnahmeanträge Erfolg haben.

Gegenüber dem Bayerischen Rundfunk (BR) erklärte Strate, er werde nun Verfassungsbeschwerde einlegen. Außerdem kritiserte der Strafverteidiger erneut das Landgericht Regensburg, das sich für die Bearbeitung der Wiederaufnahmeanträge sehr viel Zeit lasse.

Vergangene Woche hat sich Strate nochmals näher mit dem ärztlichen Attest auseinandergesetzt, in dem die angeblichen Körperverletzungen dokumentiert sind, die Gustl Mollath seiner Frau Petra zugefügt haben soll. Das Attest stammt aus der Nürnberger Arztpraxis Reichel und trägt den Stempel der Ärztin Madeleine Reichel. Diese, so wurde bekannt, konnte sich nicht an das Attest erinnern. Dann stellte sich heraus, dass nicht sie, sondern ihr Sohn Markus das Attest mit seiner Unterschrift ausgestellt hat.

Strate will nun weitere Merkwürdigkeiten in dem Attest erkannt haben. Der Anwalt teilt dem Landgericht in Regensburg mit, das Attest weise inhaltliche Mängel aufweise. In dem Attest wird beispielsweise von Würgemalen gesprochen:

"Würgemale am Hals unterhalb des Kehlkopfs ventral medial."

Der Strafverteidiger merkt hierzu an, dass bei der angeblich im August 2001 durchgeführten Untersuchung keine Lichtbilder angefertigt wurden und stellt fest:

"'Würgemale' sind nicht die Beschreibung eines Befundes, sondern eine Befund

interpretation

. 'Würgemale', also Spuren eines Würgevorganges am Hals, können ein

völlig unterschiedliches

Aussehen haben: Es kann sich um kleine strichförmige Hautvertrocknungen handeln, um bunte, strichförmige oder punktförmige braunrote Kratzer (von den Fingernägeln des Täters); manchmal finden sich auch kleine Blutunterlaufungen, manchmal auch deutlich imponierende Fingernageldruckspuren. Die Erwähnung von 'Würgemalen' ist also nicht die Schilderung einer

Beobachtung

, sondern die Behauptung einer

Meinung

. Schon dies lässt gravierende Zweifel an der Professionalität des Attest-Verfassers zurück."

Darüber hinaus spricht Strate in dem Schreiben an das Landgericht in Regensburg von formalen Auffälligkeiten, die das Attest aufweise. So seien bestimmte Rechtschreibfehler vorzufinden, wie sie auch in Schreiben der damaligen Frau von Gustl Mollath auftauchen.

Telepolis sprach mit Markus Reichel, der auf die Frage, ob es sein kann, dass das Attest vielleicht gar nicht von ihm selbst stammt, antwortete: „Das ist sicher nicht der Fall.“ Reichel sagte, er habe damals als Weiterbildungsassistent in der Praxis seiner Mutter gearbeitet und noch nicht über eine Kassenzulassung und einen eigenen Praxisstempel verfügt.

Der Mediziner teilte außerdem mit, aufgrund der Patientenbeziehung dürfe er normalerweise nichts zu dem Fall sagen und die Staatsanwaltschaft habe ihm geraten, sich auf Presseanfragen hin nicht zu äußern.

Da aber in dem Fall vieles bereits bekannt sei, wolle er doch ein paar Fragen beantworten.

Reichel berichtete, seine Praxis erreichten wegen des Fall Mollath immer wieder Emails, in denen ironisch gefragt werde, ob man gegen Geld Atteste bekommen könne, was ein Ärgernis sei.

Der Mediziner sagte weiter, die Ausstellung des Attests liege immerhin schon 12 Jahre zurück. Wenn man ihn bei einer neuen Verhandlung vor Gericht laden werde, würde er gerne alles aussagen, was er zu dem Attest sagen könne.