Schwarz-rot-goldene Burkas bitte

Außer Kontrolle

Das neue Strafrecht kennt nun also auch den Begriff Jugendpornographie. Warum eigentlich?

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Seit Mittwoch, dem 5.11.2008, ist es nun also in Kraft getreten: das viel gescholtene neue Strafrecht, das den Begriff der Jugendpornographie in eine rechtliche Form giesst. Wer eigentlich mit diesem neuen Strafrecht geschützt werden soll ist wenig ersichtlich, wenn man sich ansieht, dass hier nicht nur Bilder und Schriften, die pornographische Geschehnisse mit Minderjährigen zeigen, sondern viel mehr rechtlich geregelt wird.

Im betreffenden Artikel auf Heise Online ist zu lesen: Wer versucht, sich (etwa über das Internet) den Besitz von jugendpornographischen Schriften zu verschaffen, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben, wird künftig mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft. Als "wirklichkeitsnahes Geschehen" ist dabei die Darstellung eines Geschehens zu verstehen, das sich dem durchschnittlichen Betrachter dem äußeren Erscheinungsbild nach als ein tatsächliches darstellt. Darunter können also auch Darstellungen mit sogenannten "Scheinminderjährigen" fallen, also von Darstellern, die dem Alter nach volljährig sind, hinsichtlich ihres äußeren Erscheinungsbildes aber als minderjährig eingestuft werden könnten.

Das heist also Berufsverbot für diejenigen, die nicht zuletzt wegen ihres kindlichen/jugendlichen Aussehens bisher in der Pornoindustrie erfolgreich waren. Das heisst aber auch, wenn man dieses Gesetz einmal auf die reale Welt anwendet, dass auch die hübsche 19jährige, die wie 16 Jahre alt aussieht und sich z.b. am Nacktbadestrand eincremt, vorsichtig sein sollte - Bilder ihrer Creme-Session könnten nach dem neuen Gesetz als Jugendpornographie eingeordnet werden. Wer also solche Bilder auf seinem Rechner hat, sollte sich lieber mit ein paar Sicherheitsmassnahmen vertraut machen - oder hoffen, dass der Rechner nicht irgendwann konfisziert wird.

Diese Gesetzgebung ist letzten Endes ein Weg in die Talibanisierung der Gesellschaft. Hier wird das verboten, was eventuell jemanden reizen könnte, was aufreizend wirken könnte, was pornographisch wirken könnte ohne es zu sein. Eine ähnliche Argumentation wird in dem Film "Persepolis" angesprochen als der Grund für die gewünschte Verschleierung lautet: unverschleiert könnte die Protagonistin jemanden erregen. "Dann schau woanders hin." lautet der passende Kommentar. Hier findet sich die ganze Absurdität der Einstellung zur Sexualität - einerseits wird sie in jeglicher Hinsicht zum Kommerz verwandt und selbst die Margarine-Reklame muss mit nackten Brüsten aufwarten, andererseits aber soll sie immer stärker reglementiert und mit dem Jugendschutz als Vorwand immer mehr "gereinigt" werden, auf dass sie dem sterilen und keuschen Sex entspricht, der sich in den amerikanischen Doris-Day-Filmenwiederfindet.

Mit dieser rigiden Einstellung zum Sex, der am besten also ohne Geräusche, Sprache auskommt, der sich in einer klinisch sauberen Darstellung zeigt, kommt auch die Kontrolle der Gedanken bzw. die versuchte Verhinderung von Gedankengängen daher. So werden ja in Worte gekleidete Gedanken wie Schriften ebenso von der neuen Gesetzgebung erfasst wie tatsächliches Geschehen, wirklichkeitsnahes Geschehen wird der Realität gleichgesetzt. Dieses Gesetz ist zugleich aber auch ein Schlag ins Gesicht derjenigen, die tatsächlich misshandelt/missbraucht wurden, setzt es doch dieses Geschehen gleich mit Worten. Damit wird die Abbildung einer Kindervergewaltigung nicht schlimmer als die Abbildung eines vergewaltigten jugendlich aussehenden Zeichentrickfigürchens (ja, auch Zeichentrickfilme und Animationen sind betroffen).

Damit kann man das also sagen "Na ja, ob das nun ein Bild von einer tatsächlichen Vergewaltigung ist oder nicht - ist doch egal, alles gleich"

Hier werden opferlose Straftaten mit denen gleichgesetzt, die tatsächlich Opfer mit sich bringen. Und vermeintlich geht es erneut um Jugendschutz, um die Verhinderung von Jugendprostitution. Nur reicht es nicht, diejenigen zu bestrafen, die die 16jährige Tochter des ALGII-Empfängers mit ein paar Versprechungen auf ein neues Handy etc. zu einer sexuellen Gefälligkeit überreden. Es müsste einmal überlegt werden wie es dazu kommen konnte, dass Jugendliche sich für ein Handy, eine Markenjeans oder die neuesten "Bling-Bling"Accessoires prostituieren. Hier würde man aber die Mechanismen der Werbung, der Konsumgesellschaft an sich und nicht zuletzt auch Gesetze wie die um das ALGII beleuchten müssen - und das ist nicht gewollt.

Dann schon lieber alles verbieten, was sündige Gedanken insbesondere im Netz verursachen könnte (sündig wurde hier absichtlich gewählt). Das ist ja auch einfacher. Burkas für alle, auf dass niemand eine der vielen mageren Erwachsenen für ein Kind hält? Kein abwegier Gedanke mehr in einem Land, in dem ausgerechnet von einem Vertreter der INSM der legale Organhandel gefordert wird. Aber das ist dann ein Thema für morgen ;)