Bundesregierung: Opfer des Luftangriffs in Kundus haben keinen Anspruch auf Entschädigung

Das Verteidigungsministerium will freiwillige Hilfeleistungen in Höhe von 400.000 Euro zahlen, der Anwalt von Betroffenen will nun Klage erheben

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Verteidigungsminister Guttenberg wird nicht undankbar sein, dass die Eurokrise einmal wieder Afghanistan ganz weit weg gerückt hat. Damit ist vorerst auch die Bombardierung der Tanklastwagen im September des letzten Jahres kein Thema mehr und wer wie viel wusste.

Unbekannt ist weiter die genaue Zahl der Todesopfer, die durch den auf deutschen Befehl veranlassten Luftschlag verursacht wurden. Klarheit gibt es auch nicht darüber, wie viele Zivilisten unter den bis zu 142 Toten waren, Journalisten hatten kürzlich vor Ort recherchiert und gehen von mindesten 91 Toten aus. Der deutsche Anwalt Karim Popal vertritt 79 Mandanten, die Hinterbliebene von insgesamt 139 Toten sein sollen. Die Frage, welche Mandate er wirklich vertritt, ist umstritten. Es haben sich auch Familien gemeldet, die eine direkte Entschädigung durch die Bundeswehr verlangen.

In einer jetzt veröffentlichten, vom 22.4. stammenden Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen antwortete die Bundesregierung, dass sie einen Anspruch auf Entschädigung nicht sieht: "Rechtsansprüche einzelner Personen gegen die Bundesrepublik Deutschland bestehen weder aus dem humanitären Völkerrecht noch aus dem deutschen Staatshaftungsrecht." Man will also ausschließlich "freiwillige Unterstützungsleistungen" gewähren, was auch verhindert, dass Angehörige möglicher Opfer in der Zukunft ebenfalls einen Anspruch auf Entschädigung einklagen könnten. Wie viele Opfer es gegeben hat, kann die Bundesregierung nicht beantworten, die aber in direktem Kontakt mit Opferfamilien stünde.

Man habe den Bedürftigen der Region "eine Winterhilfe in Form von Nahrungsmitteln und wärmenden Decken zur Verfügung gestellt". Angedacht seien auch weitere Hilfen, die mit afghanischen Behörden angesprochen werden, derzeit aber nicht geleistet werden können, da ein "hinreichendes Maß an Sicherheit für zivile Durchführungsorganisationen" nicht vorhanden sei. Ob es sich um finanzielle Entschädigung handeln kann, wird nicht direkt gesagt: "Es werden bedarfsgerechte Maßnahmen erwogen, die der Landessitte und dem Grundsatz der Gleichbehandlung entsprechen." Entschuldigen für den Vorfall will man sich nicht, aber man bedaure jedes unschuldige Opfer

Das Verteidigungsministerium hat die Verhandlungen mit Popal abgebrochen, weil dessen Forderungen zu hoch waren und in die Millionen für langfristige Hilfsprojekte gingen. Popal hat zwar den Klägern geraten, die vom Ministerium angebotene Hilfe anzunehmen, die Rede ist von 400.000 Euro für Sach- und Geldleistungen (pro Todesfall soll es 4.000 Euro geben). Aber das seien lediglich Hilfszahlungen und keine Entschädigung. Der Rechtsanwalt hat angekündigt, Klage zu erheben, sobald er wieder in Deutschland ist, da die Entschädigung "lächerlich" sei.