Schweiz führt Helmpflicht für E-Bikes ab 25 km/h ein

Die deutsche Regierung ist noch am Überlegen und will eine EU-Regelung abwarten

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Der Schweizer Bundesrat führt ab 1. Juli eine Helmpflicht für E-Bikes ein, die schneller als 25 km/h fahren können. Alle E-Bikes bis zu einer Geschwindigkeit von 20 km/h ohne Pedalunterstützung und mit dieser bis zu 25 km/h und mit einer Leistung bis zu 500 Watt können weiter ohne Helm gefahren werden und gelten als "Leicht-Motorfahrräder".

Die schnelleren E-Bikes "mit einer Leistung zwischen 500 und 1000 Watt oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 20 bis 30 km/h oder einer Tretunterstützung, die auch bei einem Tempo von 25-45 km/h wirkt, gelten als Motorfahrräder und benötigen ein entsprechendes Kontrollschild". Die Höchstgeschwindigkeit für E-Bikes mit Tretunterstützung darf 45 km/h nicht überschreiten und muss entsprechend begrenzt sein. Zudem müssen sie eine Motorradbeleuchtung, einen Rückspiegel und ein Kontrollschild haben. Alle E-Bikes müssen obligatorisch auf Fahrradwegen gefahren werden. Damit will die Regierung dem "E-Bike-Boom" Rechnung tragen und für mehr Sicherheit sorgen.

In Deutschland überlegt die Regierung, eine Helmpflicht für Elektrofahrräder, E-Bikes oder Pedelecs einzuführen. Allerdings nur für solche Elektrofahrräder mit Tretunterstützung, die eine bestimmte, nicht näher genannte Geschwindigkeit überschreiten. Aber festlegen lassen wollte sich die Bundesregierung nicht bei der Antwort vom 22. Juli 2012 auf eine diesbezügliche Kleine Anfrage der SPD-Bundestagsfraktion. Verwiesen wird auf eine anstehende EU-Regelung, die möglicherweise 2013 erfolgen soll.

Kurzfristig soll jedoch eine Überprüfung der Regelung stattfinden, eine Festlegung auf eine Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h sei derzeit umsetzbar. Bislang gilt für Pedelecs, deren Geschwindigkeiten mit Tretunterstützung 25 km/h übersteigen, der Richtlinie 2002/24/EG und müssen mit einem Rückspiegel, einem Scheinwerfer für Abblendlicht und einer Hupe ausgestattet sein. Bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h mit Tretunterstützung gelten E-Bikes als Fahrräder.

Über die von E-Bikes ausgehenden Gefahren gibt es noch keine Daten, weil Unfälle mit diesen noch nicht eigenständig erfasst werden. Die Bundesregierung weist auf Untersuchungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft für E-Bikes, die bis zu 45 km/h fahren können. Sie können eine Gefahr für den Fahrer und andere Verkehrsteilnehmer sein, Unfälle mit Fußgängern können zu schwereren Verletzungen führen, Risiken seien durch Überholmanöver oder an Kreuzungen zu erwarten, weil es schwerer zu erkennen sei, mit welcher Geschwindigkeit Fahrräder unterwegs sind.