Haftstrafen im Bonner Phishing-Prozess

Fünf Angeklagte hatten nach anfänglichem Schweigen gestanden, mit Phishing-Mails die Daten von Online-Bankkunden ausgespäht und zahlreiche Konten geplündert zu haben. "Die Großen" im Hintergrund wurden nach Ansicht des Gerichts aber noch nicht geschnappt.

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Von
  • Peter-Michael Ziegler

In einem Prozess gegen Phishing-Betrüger hat das Landgericht Bonn jetzt die Urteile gesprochen. Fünf Angeklagte aus Düsseldorf und Bad Homburg wurden zu Bewährungsstrafen und Haftstrafen bis zu dreieinhalb Jahren verurteilt. Ein 21-Jähriger kam mit einer 14-monatigen Jugendstrafe auf Bewährung davon. Die Angeklagten hatten nach anfänglichem Schweigen gestanden, mit Phishing-Mails die Daten von Online-Bankkunden ausgespäht und zahlreiche Konten geplündert zu haben. Die Staatsanwaltschaft hatte den fünf Personen die Bildung einer kriminellen Vereinigung sowie gewerbs- und bandenmäßigen Computerbetrug in 38 Fällen vorgeworfen. Der Bandenvorwurf konnte vor Gericht aber offenbar nicht aufrecht gehalten werden.

Der entstandene Schaden war zu Prozessbeginn mit 154.000 Euro angegeben worden, wobei die Staatsanwaltschaft Bonn ausschließlich Taten angeklagt hatte, die nach eigenen Angaben einwandfrei nachzuweisen waren. Die tatsächliche Schadenssumme dürfte deutlich höher sein. Nachdem sich die Angeklagten über die abgephishten PINs und TANs Zugriff auf die Kontofunktionen verschafft hatten, überwiesen sie Geldbeträge auf das Konto eines Finanzagenten, der das Geld dann bar abhob und über einen Transferservice ins Ausland – meist in die Ukraine, nach Russland, aber auch nach Irland – weiterleitete. Das Gericht geht davon aus, dass die jetzt Verurteilten noch "nicht die ganz Großen" sind. Weitere umfangreiche Ermittlungen würden laufen. (pmz)