EU-Polizeibehörden wollen Zugriff auf Fingerabdruckdatenbank

Wieder wird das digitale Repertoire von Polizeibehörden der 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union erweitert: Ermittler sollen zukünftig auf Fingerabdrücke von Asylbewerbern zugreifen dürfen

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Dies hat der Innenausschuss des EU-Parlaments gestern beschlossen. Die Abgeordneten gaben damit ein Votum ab, an das sich die Fraktionen bei der endgültigen Abstimmung in der Regel halten werden. Während Sozialdemokraten, Liberale und Konservative für den Entwurf stimmten, votierten Grüne und Linke dagegen. Zuvor war die Verordnung vom Parlament aus Protest gegen einen Affront der EU-Innenminister blockiert worden.

Zur Abstimmung stand die Ausweitung der Zweckbestimmung der sogenannten EURODAC-Datenbank, in der Fingerabdrücke von Schutz suchenden Asylbewerbern gespeichert sind. Jetzt soll die Datensammlung auch für die polizeiliche Nutzung freigegeben werden. Auch die Polizeiagentur EUROPOL soll darauf zugreifen dürfen.

Fingerabdrücke von Migranten ab 14 Jahren

Die EURODAC-Datensammlung wurde ursprünglich eingerichtet, um mehrfache Asylanträge von ein und derselben Person aufzuspüren. Gespeichert werden auch Fingerabdrücke von Migranten ab einem Alter von 14 Jahren, die bei der Einreise über die „grüne Grenze“ oder innerhalb der EU ohne gültigem Aufenthaltstitel aufgegriffen werden. Ihre Daten dürfen 10 Jahre lang verarbeitet werden.

Die meisten Daten von ohne Papiere aufgegriffenen Migranten werden von Griechenland, Italien und Spanien im System gespeichert. Dies lässt aber keine Rückschlüsse auf die Häufigkeit undokumentierter Einreisen zu: Portugal etwa speichert diese Informationen überhaupt nicht.

Die biometrischen Daten werden von den Grenzbehörden jener Regierung erhoben, bei der ein Asylantrag gestellt wird. Sofern die Migranten daraufhin in einen anderen EU-Mitgliedstaat weiterreisen, dürfen sie gemäß der Dublin II-Verordnung wieder in das Land der Antragsstellung zurück geschoben werden. Nach Griechenland sind Abschiebungen aus Deutschland wegen miserabler Bedingungen in dortigen Abschiebelagern allerdings ausgesetzt. Der entsprechende Beschluss wurde jetzt um ein Jahr verlängert.

Der Vorschlag einer neuen EURODAC-Verordnung wurde in den letzten Jahren mehrfach geändert. Hintergrund ist das Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages, der mit der ursprünglich debattierten Fassung in Konflikt stand. Die neue, noch nicht verabschiedete Verordnung gehört überdies zum Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS), das ebenfalls zur Abstimmung steht. Ursprünglich sollte die EURODAC-Verordnung zusammen mit weiteren Rechtsakten abgestimmt werden, darunter die Aufnahmerichtlinie (zur Inhaftierung von Asylbewerbern), eine Verfahrensrichtlinie (für Mindeststandardsbei der Bearbeitung von Asylanträgen)sowie eine neue Dublin-Verordnung. Die ausstehenden Initiativen sollen noch Anfang 2013 abgeschlossen werden.

"Schleichende Erosion der Grundrechte"

Die neue Verordnung ist nach Ansicht des EU-Datenschutzbeauftragten Peter Hustinx eine "schleichende Erosion der Grundrechte". Neben Hustinx hatten auch zahlreiche Flüchtlingsorganisationen gegen die neue Zweckbestimmung von EURODAC votiert. Kritisiert wurde die Stigmatisierung der Schutz suchenden Migranten als Kriminelle. Ein Zugriff auf die Daten darf etwa zur Verfolgung von "Terrorismus und schwerer Kriminalität" erfolgen. Auch die Gefahrenabwehr, also die Nutzung bevor eine eigentliche Straftat erfolgt, ist erlaubt. Nicht nur die Abwehr von "Terrorismus" wird gern als Aufhänger für weitreichende Ermittlungen genommen. Unter "schwere Kriminalität" fiele beispielsweise auch der "Menschenhandel". Der Tatbestand wird allerdings derart ausgedehnt, dass auch die unerwünschte Einreise an den EU-Außengrenzen davon erfasst wird.

Die EU plant den Aufbau weiterer Datensammlungen, die zukünftig alle Einreisen in die 27 Mitgliedstaaten biometrisch erfassen sollen. Unabhängig von der Herkunft der Reisenden und dem Zweck ihrer Einreise sollen Fingerabdrücke im sogenannten "Ein- und Ausreisesystem" gespeichert werden ( Totale Luftsicherheitskontrolle). Überdies soll auch der Verlauf von Flugreisen, dabei genutzte Verkehrsmittel, gebuchte Hotels oder Mitreisende in einer neuen Datenbank nachvollziehbar werden. Informationen aus diesem "Passagierdatenregister" sollen von den Fluglinien vor jedem Flug an Behörden im Zielland übermittelt werden. Dies soll nach gegenwärtigem Vorschlag alle Flüge betreffen, die aus den Mitgliedstaaten starten. Zuvor war noch davon die Rede, Flüge innerhalb der EU von der Regelung auszunehmen.